REW Flashcards
Was sind die 4 Teilbereiche des RWs
- Buch- haltung
- Aufzeichnung der Geschäftsfälle
- Ermittlung des Gewinns/ Verlustes
- Liquiditäts- rechnung
- Kosten- rechnung
- Verrechnung der Kosten
- Voraussetzung für Kalkulation
- Statistik
- Erfassung und Vergleich der ermittelten Zahlen
- Planung
- Planung zukünftiger Ereignisse aufgrund der gewonnenen Zahlen
Aufgaben des Rechnungswesens
Dokumentation
- Informations- aufgabe
Aufzeichnung aller betrieblichen Vor- gänge.
Interessant für den Eigentümer
- Kontroll- aufgabe
Kontrolle der Wirt- schaftlichkeit & der Rentabilität
- Steuerungs- Entscheidungs- grundlage
Das Rechnungs- wesen liefert Unter- lagen für die Steuerung des und Entscheidungen im Unternehmen
Wer sind die Interessenten am RW
- Unternehmer - Gewinn
- Kreditgeber - Kredite sicher?
- Finanzamt - Steuern?
- Steuerberater - BH ordnungsgemäß
- Mitarbeiter - Arbeitsplatz
- Geschäftpartner - Vertrauen, Loyalität
- Gericht - Beweismittel
- Statistik Austria - INSTRASTAT Meldung
Was sind die Aufgaben der Buchführung
- Vermögensfeststellung
- Erfolgsermittlung
- StatistischeAuswertungen • Planung
- Steuern
- Kreditwürdigkeit
- Beweismittel
Gesetzliche Vorschriften
- § UGB (seit 1. Jan. 2007) – neuerliche Änderung per 1.1.2016 Bilanzrechtsänderungsgesetz 2014
- § BAO
- § RLG
- § EStG
- § UStG
- § Etc. (z.B. AGG, GmbHG)
- International z.B. IAS, GAAP
Wie sehen die Formvorschriften aus
- sachverständiger Dritter in angemessener Zeit
- Überblick über GF und Lage des UNs
- lebende Sprache
- Abkürzung, Zahlen, Buchstaben, Symbol eindeutig
- vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet
- Überprüfung jederzeit möglich
- keine Buchung ohne Beleg
- Buchungstext kurz und klar
- keine löschbaren Schreibmittel
- nicht radieren oder unleserlich machen
- Buchnase (keine Leerzeilen)
- Kassa täglich, sonst 15 Tage nach Kalendermonat
- fortlaufende Nummern oder Kontenregister
- mindestens 1x jährlich Inventur
- Aufbewahrungsfristen (7, 10, 22 Jahre, „ewig“)
- EDV – dauerhafte Wiedergabe garantieren
Was sind die Folgen von Formverstößen
- Verlust steuerlicher Begünstigungen
- BH ist kein Beweismittel mehr
- FA schätzt Betriebsergebnis
- Haftung z.B. der Vorstände und Gesellschafter
- Geld- und/oder Freiheitsstrafen
Was ist ein Geschäftsfall
jederVorgang,derVermögen und/oder Schulden verändert
Was ist eine Buchung
Eintragung eines GFs in die Buchführung
Was ist ein Beleg
schriftliche Aufzeichnungüber betriebliche Vorgang (= GF)
Wie können Belege eingeteilt werden
- nach Herkunft - externe Belege interne Belege
- nach Entstehung - Urbelege (Orginal) Ersatzbelege
- nach der Zahl der erfassten GF - Einzelbelege Sammelbelege
Welche Belegsarten gibt es
K,Ka - Kassabelege
B,Bk - Bankbelege
ER,E - Eingangsrechnung (vom Lieferanten)
AR,A - Ausgangsrechnung (an Kunden)
S,So,BA - sonstigeBelege
Definieren sie die Belegsverarbeitung
- Eingangsstempel
- Belegkontrolle
- Belegsymbol
- Vorkontierung
- Buchungsvermerk
- Ablage
Welche Systeme kennen sie
- Doppelte Buchhaltung Doppik
- buchführungs- pflichtig lt. UGB
- Handelsbetriebe
- Einnahmen- Ausgaben- Rechnung
- nicht buchführungspflichtig
- Landwirte Freiberufler
- Aufzeichnungen im Rahmen der steuerlichen Pauschalierung
- nach Einheitswert
- Landwirte
Einnahmen- und Ausgabenrechnung
Gegenüberstellung
Einnahmen - Ausgaben = Erfolg
Doppelte Buchhaltung
Gegenüberstellung
Vermögen <> Kapital
Erträge <> Aufwände
Was wird in der Buchhaltung erfasst?
- Kapital
Alle Mittel, die im Unternehmen ein- gesetzt werden.
Geld, Kredit…
- Vermögen
Wert jener Güter, in denen das Kapital angelegt wird.
Waren Maschinen…
- Aufwände
Ausgaben, die den Unternehmer “ärmer” machen.
Mietzahlung Stromrechnung…
- Erträge
Einnahmen, die den Unternehmer “reicher” machen.
Verkauf von Waren Provisionen…
Was sind die Merkmale der doppelten Buchführung
- zweifache Erfolgsermittlung
- Vermögensvergleich
- Erfolgsrechnung
- zweifache Erfassung jedes Geschäftsfalles
- chronologisch im Journal
- systematisch im Hauptbuch
- zweifache Erfassung jedes Betrages
- soll
- haben
Welche Bücher der doppelten Buchhaltung kennen sie
- Grundbuch (Journal)
- Hauptbuch
- Nebenbücher
- Hilfsbücher
Was ist die Inventur
Bestandsaufnahme
Mengen- und wertmäßige Erfassung des Vermögens UND der Schulden einer Unternehmung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Voraussetzung für das Erstellen der Bilanz
Ablauf der Inventur:
- Vorräte erfassen, Abstimmungsarbeiten
- Vermögen / Schulden erfassen, bewerten
- Bewertung der Vorräte zu Bezugspreisen
Was ist das Inventarium (Inventar)
Aufstellung aller Vermögens- und Schuldposten in staffelförmiger Form (§ 191 UGB)
Wann: Unternehmensgründung - danach mind. 1x / Jahr
4 Teile:
- Aktiva (Vermögen)
- Passiva (Schulden)
- EK-Berechnung
- Ort, Tag, Unterschrift
Wie ist der Arbeitsablauf beim Verbuchen auf Bestandskonten
- Beschriften der Konten
- Eröffnen der Konten mit EBK
- Kontieren der GF
- Verbuchen der GF auf den Konten
- Abschluss der Konten mit SBK (Summengleichheit)
Was ist ein Kontenrahmen
alle Konten, die vorkommen können Empfehlung
Was ist ein Kontenplan
Konten eines bestimmten Betriebes
Wie ist der Aufbau der österreichischen EKR
Zehnersystem:
- 10 Kontenklassen (2)
- 10 Kontengruppen (7)
- 10 Konten(untergruppen) (0)
270 Kassa
Was ist ein Bankkonto
zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
Girokonten oder Kontokorrentkonten
Was ist ein Darlehen
nur einmal in Anspruch genommen Rückzahlung meist in Raten
Was sind Waren
Teil des Umlaufvermögens zum baldigen Verkauf bestimmt
Was ist die BGA - Betriebs- und Geschäftsausstattung
Teil des Anlagevermögens bleibt längere Zeit im Betrieb
Buchführungspflicht
- Beim überschreiten des Schwellenwerts von 700.000 €, zwei Jahre hintereinander, ab dem zweiten Folgejahr. Entfällt auch wieder wenn er zweimal nicht überschritten wird.
- Beim einmaligen überschreiten von 1,000.000 ab dem Folgejahr.
- Für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
Inventurverfahren
- Stichtagsinventur: Bestandsaufnahme von Vermögensgütern am Stichtag (Originalaufnahmen +/- 10 Tage)
- Abweichende Stichtagsinventur: vorgelagert: -3 Monate,
nachgelagert: + 2 Monate
- Permanente: laufenden Inventur
- Stichprobeninventur
Abschreibung
- Im UGB: planmäßige Abschreibung, außerplanmäßige Abschreibung
- Im Steuerrecht: AfA – Absetzung für Abnutzung, Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert
Planmäßige Abschreibung – Rechengrößen
- Anschaffungswert
- Abschreibungsbasis
- Restwert
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Abschreibungssatz
- Abschreibungsbetrag
- Kumulierte Abschreibung
- Buchwert (Restbuchwert)
Planmäßige Abschreibung – Methode
- lineare Abschreibung
- progressive Abschreibung
- degressive Abschreibung
- Leistungsabschreibung
- Substanzwertabschreibung (z.B. Schotter)
Steuerbare Umsätze - §1 UStG
- Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, sind mit dem Entgelt (=Nettobetrag) USt-pflichtig. Umsatzsteuer
- Eigenverbrauch des Unternehmers Umsatzsteuer
- Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet (=kein EU-Mitgliedsstaat) mit dem Zollwert EUSt = Einfuhrumsatzsteuer
- Ein österreichischer Unternehmer erwirbt Waren oder DL aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (ig Erwerb) Erwerbssteuer
- Anzahlungen sind USt-pflichtig mit dem Zeitpunkt ihrer Zahlung! Umsatzsteuer
USt-Befreiung § 6 UStG
- Echte Befreiung: VSt-Abzug voll möglich, Umsatz ist befreit von der USt. Z.B Exportumsätze, Lohnveredelung für ausländische Auftraggeber, grenzüberschreitende Beförderung in Drittländer
- Unechte Befreiung: kein VSt-Abzug möglich, Umsatz ist befreit von der USt. Z.B. Kreditinstitute, Versicherungen, Ärzte, Privatschulen, Post
Verzicht auf unechte Befreiung ist möglich: Bindung 5 Jahre
- Kleinunternehmerregelung: bis 30.000,- Nettoumsatz pro Jahr unecht USt-befreit, Überschreitung 1x in 5 Jahren um max. 15% möglich
Steuersätze
- Normalsatz 20%: Kleidung, Getränke, Friseur, Kosmetik,…
- Ermäßigter Satz 13%: (ab 1.1.2016) Kino, Sportevents, Zoo, Jugendbetreuung, Museum, Flugzeug, (ab 1.4.2016) Beherbergungsleistungen
- Ermäßigter Satz 10%: Nahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Fahrten im Inland (Zug, Straßenbahn, Taxi)
Berechnung
Entgelt = BMG (Bemessunsggrundlage) = 100%
- ohne Umsatzsteuer: exklusiv, netto, +MWSt, zuzüglich
- mit Umsatzsteuer: inklusive, brutto
- Mehrwert = Verkaufspreis – Einkaufspreis
- Zahllast = Umsatzsteuer – Vorsteuer: keine VSt. bei PKW, Kombis, Krafträder
- Differenz- (Margen-) Besteuerung = Erlös – Vorleistung (Unternehmen kauft von Privaten)
Rechnung § 11 UstG
Gesetzliche Bestandteile:
Bis 400,-€ (Kleinbetragsnota, Paragon)
- Name, Anschrift Lieferant
- Menge, Bezeichnung
- Liefer-/Leistungsdatum
- Rechnungsdatum
- Rechnungsbetrag brutto
- Steuersatz in %
Über 400,-€ (Für UN)
- Name, Anschrift, Lieferant
- Name, Anschrift Kunde
- Menge, Bezeichnung
- Liefer-/Leistungsdatum
- Entgelt – Nettowert
- UStbetrag in €
- Steuersatz in %
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Re. Nr.
- UID-Nr. Lieferant
- UID-Nr. Kunde üer 10.000,- brutto
Rechnungsbetrag brutto ist kein gesetzlicher Bestandteil.
Vorsteuer
- Vorsteuer-Abzug: UN können verrechnete USt als VSt geltend machen, wenn: - Rechnungsleger ein UN
- Alle gestezlichen Bestandteile der Rechnung
- Empfänger der Lieferung/Leistung ist Unternehmer
- Lieferung/Leistung für das Unternehmen erbracht
- Vorsteuer-Pauschalierung: max 220.000,- Vorjahresumsatz, ev. Branchenpauschalierung
Sollbesteuerung (Normalfall)
= Besteuerung nach vereinbartem Entgelt
- Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung/Leistung ausgeführt wurde
- Max. Verschiebung um 1 Monat möglich, wenn Verrechnung später erfolgt
- Fälligkeit der USt. Am 15. des Übernächsten Monats
- Außerdem ist maßgeblich: bei Anzahlung der Zahlungszeitpunkt, beim Eigenverbrauch der Entnahmezeitpunkt, bei der Einfuhr der Zeitpunkt der Verzollung
Istbesteuerung
= Besteuerung nach vereinnahmtem Entgelt
- Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte (Zahlungen) vereinnahmt worden sind
- Fälligkeit der USt. Am 15. Des übernächsten Monats
- Anwendung bei: An-, Voraus-, Teilzahlungen; Versorgungs-, Entsorgungsunternehmen; Freiberufler; UN aller anderen Einkunftsarten mit Umsatz kleiner als 110.000,- (außer Land- und Forstwirtschaft)
USt-Voranmeldung – UVA
- Abgabe der UVA: monatlich wenn der Umsatz großer als 100.000,- jährlich, darunter quartalsweise (wenn USt-Pflicht)
- Entrichtung der Steuer: 15. des übernächsten Monats
- Übermittlung: über FINANZOnline
- Jahresumsatzsteuererklärung: „Jahresabrechnung“ bis spätestens 30. Juni des Folgejahres elektronisch oder bis spätestens 30. April des Folgejahres in Papierform
Reverse-Charge-System (RC)
= Übergang der Steuerschuld (2530 VSt Bauleistungen RC, 3530 USt Bauleistungen RC)
- Nur zwischen Unternehmern
- Leistungen ausländischer Unternehmer
- Bauleistungen
- Handel mit Schrott und sonstigen Abfällen
Erfolgskonten
- Klasse 4: Betriebliche Erträge (z.B. HW-Erlöse), Skontoaufwand (Verkäufer)
- Klasse 8: Mieterträge, Zinserträge, Provisionserträge
Aufwandskonten
- Klasse 5: Materialaufwand, bezogene Leistungen, Skontoertrag (Käufer)
- Klasse 6: Personalaufwand
- Klasse 7: Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwände
- Klasse 8: Finanz Aufwände, außerordentliche Aufwände
Ohne USt
- Löhne
- Bankzinsen
- Postgebühren
- Versicherungszahlungen (Prämien)
- Abschreibungen
Herstellungskosten (§ 203 Abs 3 UGB)
Zu den unternehmensrechtlichen Herstellungskosten zählen alle jene Aufwendungen, die durch die Herstellung des Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.
Giroverkehr
= Zahlungsverkehr durch Vermittlung der Kreditinstitute
Gut-, Lastschrift (kein Bargeld!)
Sparkonto
=Sparbuch
Keine laufenden Zahlungen möglich!
Halbbares/unbares Zahlungsmittel
- Zahlschein (Banken)
- Erlagschein(Post)
Preisminderungen
- Rabatt: Preisnachlass ohne Rücksicht auf das Zahlungsziel
- Skonto: Zinsvergütung, wenn der Kunde innerhalb der Kassa-(Respiro-)frist bezahlt
Mahnspesen, Verzugszinsen
Keine USt!
Mahnspesen = nicht steuerbarer Schadensersatz
Verzugszinsen = sind nicht Teil des Entgelts
Kapitalertragssteuer – KESt
- Für Erträge aus Kapitalvermögen
- Ausnahmen möglich: junge Aktien, Bausparprämien
- Höhe: 25% bzw. 27,5%
- Ev. Rückerstattung
- Bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften
Endbesteuerung!,
- Bei Kapitalgesellschaften
Anrechnung auf die KSt
Lohn-, gehaltsabhängige Abgaben
- Bestandteil gesetzlicher Sozialversicherung: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung, Arbeiterkammerumlagen, Wohnbauförderungsbeitrag
- ANA-SV: Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (vom Bruttolohn einbehalten, am 15. Des Folgemonats an die Krankenkasse)
- AGA-SV: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (am 15. Des FM and die KK, 6500 od.6560)
- Lohnsteuer: Einkommensteuer der unselbstständig Erwerbstätigen
- Bruttobezug – ANA-SV, Dienstgeber berechnet und führt ab
- DB (Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfonds): zur Deckung der Familienbeihilfe, abhängig von der Kinderzahl, 4,5% der Beitragsgrundlage, 6600DB
- DZ (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) = KU 2: in jedem Bundesland unterschiedlich hoch, 6610 Zuschlag zum DB
- Kommunalsteuer (KommSt): BMG = 3% der Brutto-Arbeitslöhne, sachliche und persönliche Befreiungen sind möglich, am 15. Des FM an Gemeinde/Stadtkasse, 6620
- Betriebliche Mitarbeitervorsorge (lt. BMVG): seit 2003 für Dienstverhältnisse mit einem privatwirtschaftl. Vertrag, 1. Monat normalerweise betragsfrei, ab dem 2. Monat 1,53% des monatl. Entgelts an die KK zur Weiterleitung an die ausgewählte Mitarbeitervorsorgekasse, 6410
- Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer)
Reisekostenvergütung
- Dienstreise lt. EStG: Auftrag des Arbeitgebers, tgl. Rückkehr nicht möglich, gilt auch für Dienstgeber
Steuerliche Beschränkungen:
- Fahrtkosten: immer Betriebsausgaben, keine Einschränkungen
- Reiseabrechnung-Angaben: Daten Reisender, Reise (Ziel, Zweck, Zeit), Auflistung der Beträge, Beilagen
- Kostenersatz: lt. Beleg oder pauschal
- Umsatzsteuer: bei inländischen Belegen VSt in voller Höhe, bei Pauschalsätzen 10% VSt für Verpflegung und 13% VSt für Nächtigung, bei Geschäftsessen gesamte VSt und Aufwand teilweise, bei PKW und Kombis kein VStabzug, 0,42€/km
Einteilung der Steuern
- nach Art der Einhebung bzw. Belastung: Steuerträger ≠Steuerschuldner, direkte – indirekte Steuern
- aus Sicht des Buchhalters: Betriebs-, Privat-, Durchlauf-, aktivierungspflichtige Steuern
- nach der Berechnung: Selbstbemessungsabgaben, veranlagte Steuern (Einkommenssteuer)
- nach dem Gegenstand der Besteuerung: Besitz-, Verkehrs-, Verbrauchssteuer
- nach dem Tarif: Progressive Steuern (Einkommensteuer), proportionale Steuern (USt)
- nach dem Empfänger: Gemeinde-, Landes-, Bundesabgaben
Aufwandsteuer
= Aufwand, mindert Gewinn
- Kommunalsteuer
- KFZ-Steuer
- Grundsteuer
- Mineralölsteuer
- Straßenbenützungsabgaben
Körperschaftssteuer – KSt
- ESt der juristischen Personen
- KSt-pflichtiges Einkommen
- KSt-Befreiung
- Höhe 25%, ev. Mindeststeuer
- Endbesteuerung
Aktivierungspflichtige Steuern
- Erhöhen den Anschaffungswert
- Buchung in der Klasse 0
- z. B. Grunderwerbssteuer
Durchlaufsteuern
- sind kein Aufwand
- werden an das Finanzamt abgeführt
- z.B. USt, LSt
Kammerumlagen
- Kammerumlage 1 (KU1): Basis steuerbarer Umsatz, Höhe 0,30% der BMG, Freigrenze, Entrichtung vierteljährlich an das FA
- Verbuchung: Erhalt des Abgabenbescheides, 7780/3560 Zahlung, 3560/ZM
Merkmale der doppelten Buchhaltung
- zweifache Erfolgsermittlung: Vermögensvergleich, Erfolgsrechnung
- zweifache Erfassung jedes Geschäftsfalles: chronologisch im Journal, systematisch im Hauptbuch
- zweifache Erfassung jedes Betrags: Soll, Haben
Hauptbuch – Nebenbücher
Hauptbuchkonto
- Kassa
- HW-Vorrat, HW-Einsatz, HW-Erlöse
- Anlagenkonten
- Lieferforderungen
- Lieferverbindlichkeiten
Nebenbuch
- Kassabuch
- Lagerbuchführung
- Anlageverzeichnis bzw.-kartei oder EDV-Anlagenbuchführung (Anlagendatei)
- Kundenkonten (Debitoren)
- Lieferantenkonten (Kreditoren)
In der EDV-Buchführung werden die Kunden- und Lieferantenkonten im Hauptbuch geführt
Kassabuch
- lt. BAO: Aufzeichnung der Barbewegungen mind. Täglich, rechtzeitig bis zum 15. des übernächsten Monats
- Verbuchung der Zahlung: Grundgeschäft wurde bereits mit ER oder AR verbucht, Korrektur der USt/VSt bei Skonto und Rabatt
- Verbuchung der Zahlung und des Grundgeschäfts: Grundgeschäft noch nicht verbucht, Buchung des Grundgeschäftes (ev. mit USt/VSt) und Zahlung
Ermittlung der Tageslosung
Indirekte Ermittlung:
Endbestand lt. Kassasturz
+ Auszahlungen lt. Belegen
-Einzahlungen lt. Belegen
= Tageslosung inkl. USt
Direkte Ermittlung:
Anfangsbestand
+Einzahlungen lt. Belegen
+Tageslosung lt. Belegen
-Auszahlungen lt. Belegen
= Sollendbestand
-Istendbestand lt. Kassasturz
= Manko oder Überschuss
Durch die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht für die meisten Unternehmer nicht mehr möglich.