REW Flashcards

1
Q

Was sind die 4 Teilbereiche des RWs

A
  • Buch- haltung
    • Aufzeichnung der Geschäftsfälle
    • Ermittlung des Gewinns/ Verlustes
    • Liquiditäts- rechnung
  • Kosten- rechnung
    • Verrechnung der Kosten
    • Voraussetzung für Kalkulation
  • Statistik
    • Erfassung und Vergleich der ermittelten Zahlen
  • Planung
    • Planung zukünftiger Ereignisse aufgrund der gewonnenen Zahlen
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2
Q

Aufgaben des Rechnungswesens

Dokumentation

A
  • Informations- aufgabe

Aufzeichnung aller betrieblichen Vor- gänge.

Interessant für den Eigentümer

  • Kontroll- aufgabe

Kontrolle der Wirt- schaftlichkeit & der Rentabilität

  • Steuerungs- Entscheidungs- grundlage

Das Rechnungs- wesen liefert Unter- lagen für die Steuerung des und Entscheidungen im Unternehmen

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3
Q

Wer sind die Interessenten am RW

A
  • Unternehmer - Gewinn
  • Kreditgeber - Kredite sicher?
  • Finanzamt - Steuern?
  • Steuerberater - BH ordnungsgemäß
  • Mitarbeiter - Arbeitsplatz
  • Geschäftpartner - Vertrauen, Loyalität
  • Gericht - Beweismittel
  • Statistik Austria - INSTRASTAT Meldung
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4
Q

Was sind die Aufgaben der Buchführung

A
  • Vermögensfeststellung
  • Erfolgsermittlung
  • StatistischeAuswertungen • Planung
  • Steuern
  • Kreditwürdigkeit
  • Beweismittel
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5
Q

Gesetzliche Vorschriften

A
  • § UGB (seit 1. Jan. 2007) – neuerliche Änderung per 1.1.2016 Bilanzrechtsänderungsgesetz 2014
  • § BAO
  • § RLG
  • § EStG
  • § UStG
  • § Etc. (z.B. AGG, GmbHG)
  • International z.B. IAS, GAAP
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6
Q

Wie sehen die Formvorschriften aus

A
  • sachverständiger Dritter in angemessener Zeit
  • Überblick über GF und Lage des UNs
  • lebende Sprache
  • Abkürzung, Zahlen, Buchstaben, Symbol eindeutig
  • vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet
  • Überprüfung jederzeit möglich
  • keine Buchung ohne Beleg
  • Buchungstext kurz und klar
  • keine löschbaren Schreibmittel
  • nicht radieren oder unleserlich machen
  • Buchnase (keine Leerzeilen)
  • Kassa täglich, sonst 15 Tage nach Kalendermonat
  • fortlaufende Nummern oder Kontenregister
  • mindestens 1x jährlich Inventur
  • Aufbewahrungsfristen (7, 10, 22 Jahre, „ewig“)
  • EDV – dauerhafte Wiedergabe garantieren
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7
Q

Was sind die Folgen von Formverstößen

A
  • Verlust steuerlicher Begünstigungen
  • BH ist kein Beweismittel mehr
  • FA schätzt Betriebsergebnis
  • Haftung z.B. der Vorstände und Gesellschafter
  • Geld- und/oder Freiheitsstrafen
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8
Q

Was ist ein Geschäftsfall

A

jederVorgang,derVermögen und/oder Schulden verändert

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9
Q

Was ist eine Buchung

A

Eintragung eines GFs in die Buchführung

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10
Q

Was ist ein Beleg

A

schriftliche Aufzeichnungüber betriebliche Vorgang (= GF)

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11
Q

Wie können Belege eingeteilt werden

A
  • nach Herkunft - externe Belege interne Belege
  • nach Entstehung - Urbelege (Orginal) Ersatzbelege
  • nach der Zahl der erfassten GF - Einzelbelege Sammelbelege
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12
Q

Welche Belegsarten gibt es

A

K,Ka - Kassabelege

B,Bk - Bankbelege

ER,E - Eingangsrechnung (vom Lieferanten)

AR,A - Ausgangsrechnung (an Kunden)

S,So,BA - sonstigeBelege

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13
Q

Definieren sie die Belegsverarbeitung

A
  1. Eingangsstempel
  2. Belegkontrolle
  3. Belegsymbol
  4. Vorkontierung
  5. Buchungsvermerk
  6. Ablage
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14
Q

Welche Systeme kennen sie

A
  • Doppelte Buchhaltung Doppik
    • buchführungs- pflichtig lt. UGB
    • Handelsbetriebe
  • Einnahmen- Ausgaben- Rechnung
    • nicht buchführungspflichtig
    • Landwirte Freiberufler
  • Aufzeichnungen im Rahmen der steuerlichen Pauschalierung
    • nach Einheitswert
    • Landwirte
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15
Q

Einnahmen- und Ausgabenrechnung

A

Gegenüberstellung

Einnahmen - Ausgaben = Erfolg

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16
Q

Doppelte Buchhaltung

A

Gegenüberstellung

Vermögen <> Kapital

Erträge <> Aufwände

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17
Q

Was wird in der Buchhaltung erfasst?

A
  • Kapital

Alle Mittel, die im Unternehmen ein- gesetzt werden.

Geld, Kredit…

  • Vermögen

Wert jener Güter, in denen das Kapital angelegt wird.

Waren Maschinen…

  • Aufwände

Ausgaben, die den Unternehmer “ärmer” machen.

Mietzahlung Stromrechnung…

  • Erträge

Einnahmen, die den Unternehmer “reicher” machen.

Verkauf von Waren Provisionen…

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18
Q

Was sind die Merkmale der doppelten Buchführung

A
  • zweifache Erfolgsermittlung
    • Vermögensvergleich
    • Erfolgsrechnung
  • zweifache Erfassung jedes Geschäftsfalles
    • chronologisch im Journal
    • systematisch im Hauptbuch
  • zweifache Erfassung jedes Betrages
    • soll
    • haben
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19
Q

Welche Bücher der doppelten Buchhaltung kennen sie

A
  • Grundbuch (Journal)
  • Hauptbuch
  • Nebenbücher
  • Hilfsbücher
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20
Q

Was ist die Inventur

A

Bestandsaufnahme

Mengen- und wertmäßige Erfassung des Vermögens UND der Schulden einer Unternehmung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Voraussetzung für das Erstellen der Bilanz

Ablauf der Inventur:

  1. Vorräte erfassen, Abstimmungsarbeiten
  2. Vermögen / Schulden erfassen, bewerten
  3. Bewertung der Vorräte zu Bezugspreisen
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21
Q

Was ist das Inventarium (Inventar)

A

Aufstellung aller Vermögens- und Schuldposten in staffelförmiger Form (§ 191 UGB)

Wann: Unternehmensgründung - danach mind. 1x / Jahr

4 Teile:

  1. Aktiva (Vermögen)
  2. Passiva (Schulden)
  3. EK-Berechnung
  4. Ort, Tag, Unterschrift
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22
Q

Wie ist der Arbeitsablauf beim Verbuchen auf Bestandskonten

A
  1. Beschriften der Konten
  2. Eröffnen der Konten mit EBK
  3. Kontieren der GF
  4. Verbuchen der GF auf den Konten
  5. Abschluss der Konten mit SBK (Summengleichheit)
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23
Q

Was ist ein Kontenrahmen

A

alle Konten, die vorkommen können Empfehlung

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24
Q

Was ist ein Kontenplan

A

Konten eines bestimmten Betriebes

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25
Q

Wie ist der Aufbau der österreichischen EKR

A

Zehnersystem:

  • 10 Kontenklassen (2)
  • 10 Kontengruppen (7)
  • 10 Konten(untergruppen) (0)

270 Kassa

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26
Q

Was ist ein Bankkonto

A

zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Girokonten oder Kontokorrentkonten

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27
Q

Was ist ein Darlehen

A

nur einmal in Anspruch genommen Rückzahlung meist in Raten

28
Q

Was sind Waren

A

Teil des Umlaufvermögens zum baldigen Verkauf bestimmt

29
Q

Was ist die BGA - Betriebs- und Geschäftsausstattung

A

Teil des Anlagevermögens bleibt längere Zeit im Betrieb

30
Q

Buchführungspflicht

A
  • Beim überschreiten des Schwellenwerts von 700.000 €, zwei Jahre hintereinander, ab dem zweiten Folgejahr. Entfällt auch wieder wenn er zweimal nicht überschritten wird.
  • Beim einmaligen überschreiten von 1,000.000 ab dem Folgejahr.
  • Für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
31
Q

Inventurverfahren

A
  • Stichtagsinventur: Bestandsaufnahme von Vermögensgütern am Stichtag (Originalaufnahmen +/- 10 Tage)
  • Abweichende Stichtagsinventur: vorgelagert: -3 Monate,

nachgelagert: + 2 Monate

  • Permanente: laufenden Inventur
  • Stichprobeninventur
32
Q

Abschreibung

A
  • Im UGB: planmäßige Abschreibung, außerplanmäßige Abschreibung
  • Im Steuerrecht: AfA – Absetzung für Abnutzung, Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert
33
Q

Planmäßige Abschreibung – Rechengrößen

A
  • Anschaffungswert
  • Abschreibungsbasis
  • Restwert
  • Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
  • Abschreibungssatz
  • Abschreibungsbetrag
  • Kumulierte Abschreibung
  • Buchwert (Restbuchwert)
34
Q

Planmäßige Abschreibung – Methode

A
  • lineare Abschreibung
  • progressive Abschreibung
  • degressive Abschreibung
  • Leistungsabschreibung
  • Substanzwertabschreibung (z.B. Schotter)
35
Q

Steuerbare Umsätze - §1 UStG

A
  • Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, sind mit dem Entgelt (=Nettobetrag) USt-pflichtig. Umsatzsteuer
  • Eigenverbrauch des Unternehmers Umsatzsteuer
  • Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet (=kein EU-Mitgliedsstaat) mit dem Zollwert EUSt = Einfuhrumsatzsteuer
  • Ein österreichischer Unternehmer erwirbt Waren oder DL aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (ig Erwerb) Erwerbssteuer
  • Anzahlungen sind USt-pflichtig mit dem Zeitpunkt ihrer Zahlung! Umsatzsteuer
36
Q

USt-Befreiung § 6 UStG

A
  • Echte Befreiung: VSt-Abzug voll möglich, Umsatz ist befreit von der USt. Z.B Exportumsätze, Lohnveredelung für ausländische Auftraggeber, grenzüberschreitende Beförderung in Drittländer
  • Unechte Befreiung: kein VSt-Abzug möglich, Umsatz ist befreit von der USt. Z.B. Kreditinstitute, Versicherungen, Ärzte, Privatschulen, Post

Verzicht auf unechte Befreiung ist möglich: Bindung 5 Jahre

  • Kleinunternehmerregelung: bis 30.000,- Nettoumsatz pro Jahr unecht USt-befreit, Überschreitung 1x in 5 Jahren um max. 15% möglich
37
Q

Steuersätze

A
  • Normalsatz 20%: Kleidung, Getränke, Friseur, Kosmetik,…
  • Ermäßigter Satz 13%: (ab 1.1.2016) Kino, Sportevents, Zoo, Jugendbetreuung, Museum, Flugzeug, (ab 1.4.2016) Beherbergungsleistungen
  • Ermäßigter Satz 10%: Nahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Fahrten im Inland (Zug, Straßenbahn, Taxi)
38
Q

Berechnung

A

Entgelt = BMG (Bemessunsggrundlage) = 100%

  • ohne Umsatzsteuer: exklusiv, netto, +MWSt, zuzüglich
  • mit Umsatzsteuer: inklusive, brutto
  • Mehrwert = Verkaufspreis – Einkaufspreis
  • Zahllast = Umsatzsteuer – Vorsteuer: keine VSt. bei PKW, Kombis, Krafträder
  • Differenz- (Margen-) Besteuerung = Erlös – Vorleistung (Unternehmen kauft von Privaten)
39
Q

Rechnung § 11 UstG

A

Gesetzliche Bestandteile:

Bis 400,-€ (Kleinbetragsnota, Paragon)

  1. Name, Anschrift Lieferant
  2. Menge, Bezeichnung
  3. Liefer-/Leistungsdatum
  4. Rechnungsdatum
  5. Rechnungsbetrag brutto
  6. Steuersatz in %

Über 400,-€ (Für UN)

  1. Name, Anschrift, Lieferant
  2. Name, Anschrift Kunde
  3. Menge, Bezeichnung
  4. Liefer-/Leistungsdatum
  5. Entgelt – Nettowert
  6. UStbetrag in €
  7. Steuersatz in %
  8. Ausstellungsdatum
  9. Fortlaufende Re. Nr.
  10. UID-Nr. Lieferant
  11. UID-Nr. Kunde üer 10.000,- brutto

Rechnungsbetrag brutto ist kein gesetzlicher Bestandteil.

40
Q

Vorsteuer

A
  • Vorsteuer-Abzug: UN können verrechnete USt als VSt geltend machen, wenn: - Rechnungsleger ein UN
  • Alle gestezlichen Bestandteile der Rechnung
  • Empfänger der Lieferung/Leistung ist Unternehmer
  • Lieferung/Leistung für das Unternehmen erbracht
  • Vorsteuer-Pauschalierung: max 220.000,- Vorjahresumsatz, ev. Branchenpauschalierung
41
Q

Sollbesteuerung (Normalfall)

A

= Besteuerung nach vereinbartem Entgelt

  • Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung/Leistung ausgeführt wurde
  • Max. Verschiebung um 1 Monat möglich, wenn Verrechnung später erfolgt
  • Fälligkeit der USt. Am 15. des Übernächsten Monats
  • Außerdem ist maßgeblich: bei Anzahlung der Zahlungszeitpunkt, beim Eigenverbrauch der Entnahmezeitpunkt, bei der Einfuhr der Zeitpunkt der Verzollung
42
Q

Istbesteuerung

A

= Besteuerung nach vereinnahmtem Entgelt

  • Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte (Zahlungen) vereinnahmt worden sind
  • Fälligkeit der USt. Am 15. Des übernächsten Monats
  • Anwendung bei: An-, Voraus-, Teilzahlungen; Versorgungs-, Entsorgungsunternehmen; Freiberufler; UN aller anderen Einkunftsarten mit Umsatz kleiner als 110.000,- (außer Land- und Forstwirtschaft)
43
Q

USt-Voranmeldung – UVA

A
  • Abgabe der UVA: monatlich wenn der Umsatz großer als 100.000,- jährlich, darunter quartalsweise (wenn USt-Pflicht)
  • Entrichtung der Steuer: 15. des übernächsten Monats
  • Übermittlung: über FINANZOnline
  • Jahresumsatzsteuererklärung: „Jahresabrechnung“ bis spätestens 30. Juni des Folgejahres elektronisch oder bis spätestens 30. April des Folgejahres in Papierform
44
Q

Reverse-Charge-System (RC)

A

= Übergang der Steuerschuld (2530 VSt Bauleistungen RC, 3530 USt Bauleistungen RC)

  • Nur zwischen Unternehmern
  • Leistungen ausländischer Unternehmer
  • Bauleistungen
  • Handel mit Schrott und sonstigen Abfällen
45
Q

Erfolgskonten

A
  • Klasse 4: Betriebliche Erträge (z.B. HW-Erlöse), Skontoaufwand (Verkäufer)
  • Klasse 8: Mieterträge, Zinserträge, Provisionserträge
46
Q

Aufwandskonten

A
  • Klasse 5: Materialaufwand, bezogene Leistungen, Skontoertrag (Käufer)
  • Klasse 6: Personalaufwand
  • Klasse 7: Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwände
  • Klasse 8: Finanz Aufwände, außerordentliche Aufwände
47
Q

Ohne USt

A
  • Löhne
  • Bankzinsen
  • Postgebühren
  • Versicherungszahlungen (Prämien)
  • Abschreibungen
48
Q

Herstellungskosten (§ 203 Abs 3 UGB)

A

Zu den unternehmensrechtlichen Herstellungskosten zählen alle jene Aufwendungen, die durch die Herstellung des Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.

49
Q

Giroverkehr

A

= Zahlungsverkehr durch Vermittlung der Kreditinstitute

Gut-, Lastschrift (kein Bargeld!)

50
Q

Sparkonto

A

=Sparbuch

Keine laufenden Zahlungen möglich!

51
Q

Halbbares/unbares Zahlungsmittel

A
  • Zahlschein (Banken)
  • Erlagschein(Post)
52
Q

Preisminderungen

A
  • Rabatt: Preisnachlass ohne Rücksicht auf das Zahlungsziel
  • Skonto: Zinsvergütung, wenn der Kunde innerhalb der Kassa-(Respiro-)frist bezahlt
53
Q

Mahnspesen, Verzugszinsen

A

Keine USt!

Mahnspesen = nicht steuerbarer Schadensersatz

Verzugszinsen = sind nicht Teil des Entgelts

54
Q

Kapitalertragssteuer – KESt

A
  • Für Erträge aus Kapitalvermögen
  • Ausnahmen möglich: junge Aktien, Bausparprämien
  • Höhe: 25% bzw. 27,5%
  • Ev. Rückerstattung
  • Bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften

Endbesteuerung!,

  • Bei Kapitalgesellschaften

Anrechnung auf die KSt

55
Q

Lohn-, gehaltsabhängige Abgaben

A
  • Bestandteil gesetzlicher Sozialversicherung: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung, Arbeiterkammerumlagen, Wohnbauförderungsbeitrag
  • ANA-SV: Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (vom Bruttolohn einbehalten, am 15. Des Folgemonats an die Krankenkasse)
  • AGA-SV: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (am 15. Des FM and die KK, 6500 od.6560)
  • Lohnsteuer: Einkommensteuer der unselbstständig Erwerbstätigen
  • Bruttobezug – ANA-SV, Dienstgeber berechnet und führt ab
  • DB (Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfonds): zur Deckung der Familienbeihilfe, abhängig von der Kinderzahl, 4,5% der Beitragsgrundlage, 6600DB
  • DZ (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) = KU 2: in jedem Bundesland unterschiedlich hoch, 6610 Zuschlag zum DB
  • Kommunalsteuer (KommSt): BMG = 3% der Brutto-Arbeitslöhne, sachliche und persönliche Befreiungen sind möglich, am 15. Des FM an Gemeinde/Stadtkasse, 6620
  • Betriebliche Mitarbeitervorsorge (lt. BMVG): seit 2003 für Dienstverhältnisse mit einem privatwirtschaftl. Vertrag, 1. Monat normalerweise betragsfrei, ab dem 2. Monat 1,53% des monatl. Entgelts an die KK zur Weiterleitung an die ausgewählte Mitarbeitervorsorgekasse, 6410
  • Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer)
56
Q

Reisekostenvergütung

A
  • Dienstreise lt. EStG: Auftrag des Arbeitgebers, tgl. Rückkehr nicht möglich, gilt auch für Dienstgeber

Steuerliche Beschränkungen:

  • Fahrtkosten: immer Betriebsausgaben, keine Einschränkungen
  • Reiseabrechnung-Angaben: Daten Reisender, Reise (Ziel, Zweck, Zeit), Auflistung der Beträge, Beilagen
  • Kostenersatz: lt. Beleg oder pauschal
  • Umsatzsteuer: bei inländischen Belegen VSt in voller Höhe, bei Pauschalsätzen 10% VSt für Verpflegung und 13% VSt für Nächtigung, bei Geschäftsessen gesamte VSt und Aufwand teilweise, bei PKW und Kombis kein VStabzug, 0,42€/km
57
Q

Einteilung der Steuern

A
  • nach Art der Einhebung bzw. Belastung: Steuerträger ≠Steuerschuldner, direkte – indirekte Steuern
  • aus Sicht des Buchhalters: Betriebs-, Privat-, Durchlauf-, aktivierungspflichtige Steuern
  • nach der Berechnung: Selbstbemessungsabgaben, veranlagte Steuern (Einkommenssteuer)
  • nach dem Gegenstand der Besteuerung: Besitz-, Verkehrs-, Verbrauchssteuer
  • nach dem Tarif: Progressive Steuern (Einkommensteuer), proportionale Steuern (USt)
  • nach dem Empfänger: Gemeinde-, Landes-, Bundesabgaben
58
Q

Aufwandsteuer

A

= Aufwand, mindert Gewinn

  • Kommunalsteuer
  • KFZ-Steuer
  • Grundsteuer
  • Mineralölsteuer
  • Straßenbenützungsabgaben
59
Q

Körperschaftssteuer – KSt

A
  • ESt der juristischen Personen
  • KSt-pflichtiges Einkommen
  • KSt-Befreiung
  • Höhe 25%, ev. Mindeststeuer
  • Endbesteuerung
60
Q

Aktivierungspflichtige Steuern

A
  • Erhöhen den Anschaffungswert
  • Buchung in der Klasse 0
  • z. B. Grunderwerbssteuer
61
Q

Durchlaufsteuern

A
  • sind kein Aufwand
  • werden an das Finanzamt abgeführt
  • z.B. USt, LSt
62
Q

Kammerumlagen

A
  • Kammerumlage 1 (KU1): Basis steuerbarer Umsatz, Höhe 0,30% der BMG, Freigrenze, Entrichtung vierteljährlich an das FA
  • Verbuchung: Erhalt des Abgabenbescheides, 7780/3560 Zahlung, 3560/ZM
63
Q

Merkmale der doppelten Buchhaltung

A
  • zweifache Erfolgsermittlung: Vermögensvergleich, Erfolgsrechnung
  • zweifache Erfassung jedes Geschäftsfalles: chronologisch im Journal, systematisch im Hauptbuch
  • zweifache Erfassung jedes Betrags: Soll, Haben
64
Q

Hauptbuch – Nebenbücher

A

Hauptbuchkonto

  • Kassa
  • HW-Vorrat, HW-Einsatz, HW-Erlöse
  • Anlagenkonten
  • Lieferforderungen
  • Lieferverbindlichkeiten

Nebenbuch

  • Kassabuch
  • Lagerbuchführung
  • Anlageverzeichnis bzw.-kartei oder EDV-Anlagenbuchführung (Anlagendatei)
  • Kundenkonten (Debitoren)
  • Lieferantenkonten (Kreditoren)

In der EDV-Buchführung werden die Kunden- und Lieferantenkonten im Hauptbuch geführt

65
Q

Kassabuch

A
  • lt. BAO: Aufzeichnung der Barbewegungen mind. Täglich, rechtzeitig bis zum 15. des übernächsten Monats
  • Verbuchung der Zahlung: Grundgeschäft wurde bereits mit ER oder AR verbucht, Korrektur der USt/VSt bei Skonto und Rabatt
  • Verbuchung der Zahlung und des Grundgeschäfts: Grundgeschäft noch nicht verbucht, Buchung des Grundgeschäftes (ev. mit USt/VSt) und Zahlung
66
Q

Ermittlung der Tageslosung

A

Indirekte Ermittlung:

Endbestand lt. Kassasturz

+ Auszahlungen lt. Belegen

-Einzahlungen lt. Belegen

= Tageslosung inkl. USt

Direkte Ermittlung:

Anfangsbestand

+Einzahlungen lt. Belegen

+Tageslosung lt. Belegen

-Auszahlungen lt. Belegen

= Sollendbestand

-Istendbestand lt. Kassasturz

= Manko oder Überschuss

Durch die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht für die meisten Unternehmer nicht mehr möglich.