Ref MatR: FamR Kindesunterhalt Flashcards
Pauschalisierter Mindestbedarf §615l
= 960€
= Bedarf nach vorgeburtlicher Lebensstellung (Einkünfte, die Berechtigte(r) ohne Geburt u.
Kinderbetreuung erzielen würde
Allgemeines Schema für jede Unterhaltsprüfung
- AGL
- Bedarf des Unterh.berechtigten
- Bedürftigkeit des Unterh.berechtigten
- Leist.fhkeit des Unter.verpflichteten
- Ausnahmen/ Einschränkungen/ Besonderheiten
Unterhaltspflicht des Ehemannes bei künstl Befruchtung
= Vereinbarung zw Eheleuten über künstl Befruchtung ist Vertrag zugunsten Dritter (des Kindes) §328
= Ehemann hat Unterhaltspflicht wie leibl Vater
= kein AnfechtungsR nach §1592 Nr.1 wegen §1600 IV
= auch analog bei Lebenspartner
Wonach bestimmt sich Bedarf des Kindes für Kindesunterhalts §1610
= nach der Lebensstellung des Kindes, abgeleitet vom Einkommen der Eltern da Mj noch keine eigene Lebensstellung hat
= es kommt auf Einkommensverhältnisses des barunterhaltspflichtigen Elternteils an
= Bedarfsbestimmung ausgehend vom gesetzl Mindestunterhalt §1612a unter Zuhilfenahme der Düsseldorfer Tabelle
Welches monatl Einkommen ist beim Unterhaltsverpflichteten zugrunde zu legen?
= maßgebl für die Einordnung in Düsseldorfer Tabelle ist das bereinigte Nettoeinkommen:
1. Nettoeinkommen (+ fiktiver Erwerb)
2. Abzug zusätzl Altersvorsorge
3. Abzug berufsbed Aufwendungen (grds 5% vom bisherigen Ergebnis)
4. Plus Wohnvorteil Eigenheim
5. Abzug weiterer Vb mithilfe Inter.abwägung
Wann kann ein fiktives Erwerbseinkommen anzurechnen sein?
- fehlende Einkünfte als Folge eines unterhaltsrechtl Fehlverhaltens
- vorwerfbares Verhalten ist kausal fehlende Einkünfte
- geforderte Erwerbstätigkeit ist zumutbar
Was versteht man unter bereinigtem Nettoeinkommen?
= für unselbständige Tätigkeiten kann für berufsbedingte Aufwendungen eine Pauschale von 5% abgezogen werden (mehr nur bei konkr Darlegung)
Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim
= wirtsch Nutzung ist unterhaltsrechtl wie fiktive Einkünfte (NICHT Erwerbseinkünfte!!) zu behandeln
= vom obj Wohnwert sind Finanz.lasten (Zins- u Tilgungsanteil) u nicht umlagefähigen Kosten abzuziehen
Obj Wohnwert
= die bei einer Fremdvermietung erzielbare obj Marktmiete
Anrechnung von Kindergeld auf Unterhaltsverpflichtung §1612b
= wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung erfüllt, mindert sich Barbedarf zur Hälfte
= zB wenn Kindergeld bei 204€, dann ist Kindesunterhalt gemindert um das hälftige Kindergeld (102€)
Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten
= zur Sicherung des Existenzminimums, deshalb nicht zu unterschreiten
= ggü mj Kindern gilt notwendiger Selbstbehalt bei Erwerbstätigen 1.160€/ bei Nichterwerbstätigen 960€
Rangfolge mehrerer Unterh.berechtigten §1609
= soweit nicht alle Unterh.verpflichteten befriedigt werden können (Mangelfall) ist 1.Rang vorrangig zu bedienen
= Vorrangigkeit bedeutet, dass höherrangige Anspr erst in voller Höhe zu erfüllen sind u dann erst Nachrangige
Verwirkung von bislang nicht geltend gemachten Unterh.ansprüchen §242
- Zeitmoment
= gerade von einem Unterh.gläubiger, der lebensnotw auf Leistungen angewiesen ist, kann noch mehr als von sonstigen Gläubigern erwartet werden, dass er seinen Anspr zeitnah durchsetzt
= Unterh.rückstände können zu einer erdrückenden Schuldenlast anwachsen - Umstandsmoment
Verzicht auf Kindesunterhalt
= §1614: ein Verzicht auf ZUKÜNFTIGEN Kindesunterhalt ist nicht zulässig!
Regel- u Sonderfall zum Kindesunterhaltsanspr §1601
- bei einem Elternteil liegt Schwerpkt der Betreuung, sodass dieser Naturalunterhalt erbringt u der andere Barunterhalt §1606 III 2
- paritätisches (!) Wechselmodell mit gleicher Betreuungsquote