Rechtfertigender Notstand § 34 StGB Flashcards

1
Q

Notstandsfähiges Rechtsgut

A

Notstandsfähig sind Rechtsgüter aller Art (egal , ob Individual- oder Allgemeinheitsrechtsgüte, unabhängig von ihrem Schutz durch strafrechtliche Vorschriften).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Gefahr für Rechtsgut

A

Eine Gefahr liegt vor, wenn bei ex-ante-Betrachtung aus Sicht eines objektiven Beobachters der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens nicht ganz unwahrscheinlich erscheint.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Gegenwärtigkeit der Gefahr

A

Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn mit Eintritt/Intensivierung des Schadens alsbald zu rechnen ist. -> Dauergefahr ieS. (Schadenseintritt jederzeit möglich ) und Dauergefahr iwS. (Schadenseintritt droht erst nach Ablauf einer gewissen Zeit, aber die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts hat sich bereits so verdichtet, dass eine wirksame Schadensverhinderung sofortiges Tätigwerden erfordert) reichen aus.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Interessenabwägung

A

Blick auf die kollidierenden Rechtsgüter und ihr Rangverhältnis zueinander (Rang ergibt sich aus gesetzlicher Systematik oder aus Orientierung an Strafrahmen -> Rechtsgut Leben entzieht sich jeglicher Abwägung
es müssen alle betroffenen Rechtsgüter mit einbezogen werden (nicht nur die die vom TB geschützt sind
-dafür: es handelt sich um ein einziges Notstandverhalten
Blick auf den Grad der drohenden Gefahr
Blick auf das Ausmaß der drohenden Rechtsgutsverletzung
Blick auf die Größe der Rettungschance
Blick auf die Personen: Notstandstäter hat Notstandlage schuldhaft herbeigeführt
-bei Absicht-> kein § 34 da kein Anspruch auf Solidarität
-bei sonstigem Verschulden nur reduzierte Eingriffe

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Angemessenheit

A

Blick auf die Rechtsordnung insgesamt
Stehen allgemeine Rechtsprinzipien einer nach obigen Kriterien möglichen Rechtfertigung im Weg?
z.B. Bluttransfusionen sind nach h.M. aufgrund Art.2 II GG und Selbstbestimmungsrecht Art 2 I i.V.m. Art 1I unzulässig.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Nötigungsnotstand

A

z.B. A droht dem B ihn zu erschießen, wenn er nicht seinen wehrlosen Freund C verprügelt
Problem: Ist B durch Notstand gerechtfertigt?

-> Zu diskutieren unter dem Punkt Interessenabwägung (hM)

  1. Meinung: Eine Rechtfertigung unter Notstandsgesichtspunkten scheidet stets aus
    dafür:
    -Notstandstäter tritt mit seinem Verhalten auf die Seite des Unrechts
    -dem Opfer würde die Notwehrmöglichkeit genommen, sodass der Nötigende durch Zwischenschalten des Notstandstäters einen Rechtmäßigen Angríff auf die Rechtsgüter des Opfers erzielen könnte.
    -> Es kommt allenfalls eine Entschuldigung gem § 35 in Betracht
  2. Meinung: Nötigungsnotstand hat keinen Einfluss auf Interessensabwägung -> grds. kann sich Notstandstäter auf §34 berufen
    - dafür: Auch der Notstandstäter verdient die Solidarität der Rechtsgenossen, egal ob die Gefahr von einer Naturgewalt oder von dem rechtswidrigen Verhalten eines Dritten ausgeht.
  3. Meinung: Eine Rechtfertigung ist nur möglich bei leichten Delikten, bei schweren Delikten scheidet § 34 aus
    - dafür: der Gesichtspunkt des Widerspruches zur Rechtsordnung ist richtig aber eben nur ein Punkt in der Gesamtabwägung.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Abstimmung des Notstandsrechts auf die Notwehrbedürfnisse?

A

Situation: Wurf mit einer Schüssel auf Angreifer, wobei auch der Rückzug möglich war.
-223 StGB
-> 32 + weil sich das Opfer im Rahmen der Notwehr aktiv verteidigen darf und nicht ausweichen darf
“Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen”

303I StGB
-> 904 BGB str. grds. Ausweichmöglichkeit ist zu nutzen, ebenso ist obrigkeitliche Hilfe vorrangig

frühere Ansicht: §904+ wenn 32 +
-dafür: wenn eine Eingriffserlaubnis nur eine von zwei gleichzeitig verursachten Rechtsgutsverletzung erfasst so zwingt der nicht aufgehobene Verbotsnormbefehl den Täter de facto dazu von der singulären Eingriffserlaubnis keinen Gebrauch zu machen.
(Zerstörung der Schüssel wäre gem. §904 BGB gerechtfertigt)

hM: -> Typusverschiedenheit der Rechtfertigungsnormen: § 32 wirkt nur innerhalb des Notwehrverhältnisses-> Nebenfolgen werden ausschließlich nach Notstandsregeln bewertet.
-> keine Notwendigkeit da Ausweichen möglich ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly