§ 239 Freiheitsberaubung Flashcards
1
Q
Einsperren
A
liegt vor wenn das Opfer durch äußere Vorrichtungen am Verlassen eines Raumes gehindert wird.
2
Q
Freiheitsberaubung durch andere Weise
A
jedes Tun oder Unterlassen durch das ein anderer gegen seinen Willen für eine nicht nur unerhebliche Zeitspanne bzw. mit nicht nur unerheblicher Intensität gehindert wird seinen Aufenthaltsort zu verlassen.