Irtümer Flashcards
1
Q
Tatbestandirrtum § 16
A
Wenn der Täter einen Tatumstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört.
Kenntnis bedeutet dabei, dass der Täter die deskriptiven Tatumstände sinnlich wahrnimmt und die normativen Tatumstände geistig versteht.
Verstehen heißt das sich dem Täter der mit diesem Begriff umschriebene rechtlich-soziale Bedeutungsgehalt erschließt
-> Parallelwertung in der Laiensphäre