Festnahmerecht § 127 StPO Flashcards

1
Q

Prüfungsaufbau

A

Festnahmelage
-Strafttat bzw. Verdacht einer Straftat (str.)
-auf frischer Tat
-Festnahmegrund: Fluchtverdacht oder Unmöglichkeit sofortiger Identitätsfeststellung
Festnahmehandlung
-objektive Ausrichtung der Festnahmehandlung auf Festnahme
-keine Unverhältnismäßigkeit zwischen Handlung Festnahmezweck
Subjektive Vorraussetzungen
in Kenntnis der Festnahmelage

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Q

Problem: Muss eine Straftat vorliegen oder reicht ein dringender Tatverdacht

A

prozessuale Theorie: -> Verdacht reicht
Arg: Strafprozessuale Eingriffsnormen setzen nur einen Verdacht vorraus, da die engültige Klärung erst mit dem Urteil feststeht, dringender Tatverdacht muss aber der sichtbaren Tat selbst entnommen sein (Wortlaut: “frischer Tat”), Parallele zu 127 II -> es ist unbillig dem Privaten ein Irrtumsrisiko aufzubürden und Beamten nicht
Tatlösung: ->es muss eine Straftat vorliegen
Arg: Wortlaut “Tat”, Umkehrschluss zu 127 II

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3
Q

frisch

A

unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zur Tat

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