Diebstahl § 242 StGB Flashcards
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Q
Wegnahme
A
ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams. Ein Bruch ist bei einem Handeln ohne oder gegen den Willen des Opfers gegeben.
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Wegnahme
ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams. Ein Bruch ist bei einem Handeln ohne oder gegen den Willen des Opfers gegeben.