Arbeitsschutz und Gefährdungsanalyse Flashcards

1
Q

4

Beispiele psychischer Gefährdungsfaktoren (Belastungen)

A
  • ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (Über-/Unterforderung)
  • ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation (Zeitdruck)
  • ungenügend gestaltete soziale Bedingungen
  • ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen (Lärm, Klima)

Arbeitsinhalte/Arbeitsaufgabe
- Vollständigkeit
- Handlungsspielraum
- Verantwortung

Arbeitsorganisation
- Zeitvorgaben
- Unterbrechungen
- Team-/Einzelarbeit

Soziale Beziehungen
- soziale Kontakte
- Führungsstil
- Rückmeldung

Arbeitsumgebung
- Licht
- Klima
- Lärm

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2
Q

Beispiele allgemeiner Gefährdungsfaktoren

A

Gefährdungen durch arbeitsumgebungsbedingungen
- Klima
- Beleuchtung, Licht

Physische Belastung/Arbeitsschwere
- schwere dynamische Arbeit
- einseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung

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3
Q

Beispiele der 5 Schutzmaßnahmen auf der Ebene Person, Organisation, Technik

A

1. Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen
-> Ersetzen gefährlicher Verfahren
2. Sicherheitstechnische Maßnahmen
-> Kapselung gefährlicher Maschinen
3. Organisatorische Maßnahmen
-> zeitliche Begrenzung, Zugangskontrolle
4. Nutzung persönlicher Schutzausrüstung
-> Sicherheitshandschuhe, Masken
5. Verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen
-> Schulung, Unterweisung, Schilder, Verbote

-> Platz 1 wirksamer aber auch aufwendiger.
-> 1 und 2: technische Ebene
-> 3: organisatorische Ebene
-> 4 und 5: persönliche Ebene

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4
Q

Unterschied zwischen Gefährdung, Risiko, Gefahr

A

Gefährdung:
-> Zusammentreffen von Person mit Gefährdungsfaktor

Bewertung der Gefährdung
-> abhängig davon wie hoch Risiko: Sicherheit vs. Gefahr (-> nicht akzeptables Risiko; hohe Wahrscheinlichkeit eines Gesundheitsschadens)
-> Risiko: Wahrscheinlichkeit eines Gesundheitsschadens

Risiko wird als Gefahr oder als Sicherheit bewertet.
-> Gefahr, wenn höher als Grenzrisiko
-> Restrisiko kleiner Grenzrisiko
-> sicherheitsrelevantes Risiko -> Maßnahmen erforderlich

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5
Q

Drei Basisfehlertypen menschlichen Handelns, ein Beispiel zordnen

A

1. Plan war richtig - Ausführung war falsch
- Ausrutscher = ausgelöst durch Gewohnheiten in einer Situation
-> z.B. Kupplung treten im Automatikauto
- Versehen = Handlung, in denen Ziel des Tuns verloren geht
-> z.B. Eintrag in Checkliste vergessen

2. Handlungsplan ist falsch - Ausführung richtig
- Verwechslungsfehler: Situation falsch bewertet deshalb unangemessene Reaktion
-> brennendes Öl mit Wasser löschen
- Erkennungsfehler: Rückmeldungen übersehen/verwechselt
-> z.B. Warnhinweise an einer Maschine

3. Entwicklung falscher Handlungspläne in unbekannten Situationen
- Denkfehler in Planungsphase
-> z.B. Nebenwirkungen nicht bedacht
- Urteilsfehler in Rückmeldungsphase der Handlung
-> z.B. kritischer Zustand des Patienten nicht erkannt und falsch reagiert

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6
Q

Kernaussage des SwissCheese-Model

A
  • bildhafte Darstellung von menschlichen Fehlern
  • Häufung latenter Fehler führt dazu, dass mehrere Sicherheitsbarrieren unwirksam sind/werden und ein einzelner aktiver Fehler zusammen zu einem kritischen Ereignis führen
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7
Q

Swiss-Cheese: Beispiele für latente Fehler

A
  • Hardwarefehler und schlechtes Design (z.B. Anzeigen)
  • Schwächen in den Prozeduren
  • Kommunikationsbedingungen
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8
Q

Swiss-Cheese: aktive Fehler

A

Fehlhandlungen der Operateure (beabsichtigte und unbeabsichtigte Aktionen)

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9
Q

Merksatz zu systembezogenen Sicherheitsproblemen

A

Bei schweren Systemstörungen versagen mehrere Sicherheitsbarrieren. Dabei kommen latente Fehler und aktive Fehler zusammen und führen zum kritischen Ereignis.

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10
Q

Merksätze zu Rechtshierarchie im Arbeitsschutz

A
  1. Gesundheitsschutz im Betrieb hat freiwillige Komponenten (z.B. BGF) und Pflichtkomponenten (z.B. AS & BEM).
  2. Pflichtkomponenten (AS, BEM) sind gesetzlich verankert und involvieren Unfallkassen/Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und weitere Akteure.
  3. Das Arbeitsschutzgesetz öffnet seit 2013 eine Tür für Psychologen. Es verlangt die Beachtung physischer und seit 2013 auch psychischer Gesundheit (§4) und die verpflichtende Durchführung einer Gefährdungsanalyse (§5).
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