5: Der Grosse Rat Flashcards
Was ist der Grosse Rat?
Der Grosse Rat ist das Parlament (legislative) des Kantons Bern. Er hat 160 Mitglieder und bestimmt die Gesetze im Kanton.
→ Da er auch die Schulgesetze verabschiedet hat er einen grossen Einfluss auf den Schulalltag.
- Der Grosse Rat hat eine bürgerliche Mehrheit (SVP, FDB, BDP und GLP haben zusammen mehr als 50 % der Sitze)
- Der Grosse Rat hat seit einigen Jahren fest gebildete Kommissionen. Eine davon ist die Bildungskommission (BIK).
In der Schule geht man über die Gemeinde hin zur Region. Gemeinderat und Schuko ist auf Gemeindeebene zentral.
Im Kanton spielt die Bildungsdirektion und der Grosse Rat eine Rolle. Z. B. der Sparauftrag des Grossen Rates 2013 führte dazu, dass 270 Klassen aufgelöst werden mussten, was die Stellensuche erschwerte.
Es spielt eine Rolle, was der Grosse Rat entscheidet und was daraus folgend die Bildungsdirektion entscheidet. Dies wird Einfluss auf die LPs haben.
Kantonale Gewaltenteilung
Der Grosse Rat ist die Legislative und für die Gesetze zuständig. Im Kt. Bern 160 Grossräte.
Wenn es um Schulgesetze (z. B. Lehreranstellungsgesetz, Volksschulgesetz) geht, kommt dies alles vor den Grossen Rat. Gesetze werden nur im Grossen Rat abgeändert.
Es ist daher wichtig zu wissen, wer pädagogische Fragen im Grossen Rat vertritt.
Das Parlament
Legislative
Tätigkeit: Verabschiedet Gesetze im Kanton.
Akteur: Grosser Rat
Regierung
Exekutive
Tätigkeit: Setzt die Gesetze um.
Akteur: Regierungsrat (Christine Häsler).
Gerichtw
Judikative
Richtet über die Gesetze.
Akteur: Obergericht ( Kantonsgericht.
Wer ist im Grossen Rat?
z. B. Bettina Keller, Grünen oder Lars Guggisberg, SVP
oder wichtig: Peter Gasser (Sek1-Lehrer), SP
Fundamentale Unterschiede.
Auf welcher Ebene wird Schule gesetzlich geregelt.
- nur wenig wird national bestimmt (siehe Verfassungsartikel zur Schule). Siehe Artikel 62, Absatz 1 der BV. «Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig»
- Die Mehrheit wird im Kanton (oder der Gemeinde) geregelt.
- Absatz 4 auch interessant, da der Bund einschreiten kann, wenn keine Koordination zustande kommt. Frage stellte sich im Bezug auf Fremdsprachenfrage.
Darum sollen wir wählen gehen.
Absatz. 5 zeigt, dass der Bund den Beginn des Schuljahres regelt. Der Rest wird durch die Kantone geregelt.
Der Regierungsrat
Exekutive: Setzt die Gesetze aus dem Grossen Rat um.
Bildungs- und Kulturdirektorin: Christine Häsler (Seit 1.5 Jahren im Amt)
Für die Bildung zuständig jeweils ein Regierungsrat / eine Regierungsrätin, die der Bildungs- und Kulturdirektion vorsteht. Christine Häsler hat diese Rolle zurzeit inne.
• Bürgerliche Mehrheit
Themen im Grossrat während der letzten Sessionen
• Ungenügende Sprachkompetenzen bei Lehrstellensuchenden.
Wie kann man sicherstellen, dass Sprachkompetenzen erworben werden können.
• Französischunterricht: Lektionentafel und Übertrittverfahren. Wird Lektionentafel erhöht.
• Lehrer*innenmangel
Nicht vergessen: Zulassung an die PH von Berufsmaturand*innen
Beschwerden gegen LP
Äusserst selten, 2019 gab es 146, davon 94 zu Schulweg und Schulhauszuteilung.
Andere betrafen Dispensionsgesuche.
Nur 7 wurden gutgeheissen. q
Warum ist der Umgang mit Eltern schwierig?
- Eltern wissen, dass sie wichtig sind für den Bildungserfolg der Kinder. Darum setzen sie sich ein.
- Schwierige Eltern (das Thema), Rekurse und Klagen werden durch Medien oftmals etwas überzeichnet.
- Das Schulsystem wird immer Komplexer (Heterogenität). Komplexe Systeme sind Konfliktanfälliger.
- Volksschule ist eine Schule für alle. Die Staatlichen Mittel lassen keine Luxusmittel zu und die Ressourcen sind begrenzt.
Siehe Broschüre des Lehrerverbands zum Umgang mit Eltern.
Anstellungsverhältnis von Lehrpersonen
- Ich bin von der Gemeinde angestellt, aber mit kantonalen Bedingungen im ganzen Kanton. Der Lohn ist im ganzen Kanton derselbe, die Anstellungsbedingungen sind gleich.
- Ich bin eine Behörde.
- Alles was ich mache, geschieht im Namen des Staates.
- Ich bin speziellen Sorgfaltspflichten unterstellt.
Quick facts;
- 1930 Arbeitsstunden sind zu leisten, bei einer Anstellung von 100% (inklusive allen dazugehörenden Arbeiten).
- Man kann 2mal im Jahr künden (Ende Januar/Ende Juni = per Semesterende). Schutzmechanismus; damit nicht ständig Wechsel passieren und eine gewisse Kontinuität entwickeln.
- Man kann als LP auch andere Tätigkeiten ausführen, solange diese mit der Tätigkeit als Lehrperson nicht im Konflikt stehen. Sie sollten auch nicht im Interessenskonflikt stehen. Alle Nebenanstellungen sind grundsätzlich Bewilligungspflichtig
Organisation der Schulinspektorate.
Schulinspektorate sind regional organisiert und haben ihre Sitze in der jeweiligen Region. Es gibt 16 Schulinspektorate.
Die sind dem AKVB untergeordnet und dort drim in der Abteilung Schulaufsicht.
Aufgaben der Schulinspektorate
- Aufsicht:
Überall müssen die gleichen Bedingungen herrschen und rechtliche Grundlage müssen überall gleich eingehalten werden. Örtliche Behörden helfen dort.
Als kantonale Aufsichtsbehörden wird geschaut, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. - Kommunikation:
Im Namen der Erziehungsdirektion werden Schulen und Gemeinden über wichtige Änderungen und Neuheiten informiert. Anliegen der Schulen werden durch sie in der Direktion angehört. - Beratung:
Bindeglied zwischen Kantonalen Behörden und Gemeinden. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden. Begleitung der Schulen; Freiraum für eigene Ideen und Projekte werden gelassen. - Rechtspflege:
Erteilen Auskünfte in Rechtsfragen und stehen in Personalfragen beratend zur Seite. Beantworten Fragen zur Schulorganisation, aufsichtsrechtlichen Anzeigen und Unterrichtsausschlüssen.
Entscheiden in Rekursverfahren. - Problemlösung:
Anlaufstellen für Probleme und Konflikte. Vermittlung wird angeboten. Ansprechpersonen für Gemeindeorgane, Schulleitungen, LP und Eltern. - Administration:
Sie kennen den komplexen Schulalltag in den Gemeinden. Handeln unbürokratisch.
Drei juristische Grundsätze (kurze Übersicht)
- Legalitätsprinzip.
- Rechtsmittelpflege
- Gewaltenteilung
Legalitätsprinzip
: «Jedes behördliche Handeln bedarf einer gesetzlichen Grundlage.» Bundesverfassung Art. 5. –> Legalitätsprinzip.