21.03. Flashcards
Arbeitsunfälle (Nadelstichverletzung)
Ges. Unfallversicherung
Der Unfall ereignete sich während der Arbeit und ist somit eindeutig als Arbeitsunfall einzustufen. Für Arbeitsunfälle kommt die gesetzliche Unfallversicherung als Kostenträger auf.
Nationalen Versorgungsleitlinien
Die Nationalen Versorgungsleitlinien sind systematisch entwickelte Handlungsempfehlungen.
Nationale Versorgungsleitlinien sind evidenzbasierte an Ärzte/Ärztinnen gerichtete Entscheidungshilfen für die medizinische Versorgung.
Die Nationalen Versorgungsleitlinien werden von der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellt und stellen evidenzbasierte, ärztliche Entscheidungshilfen dar, die eine strukturierte medizinische Versorgung gewährleisten sollen. Dazu gehören Maßnahmen wie bspw. das Disease-Management-Programm oder die Integrierte Versorgung.
Wirtschaftlichkeitsgebot
Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12, Abs. 1, SGB V): Behandlung nach dem Grundsatz „das Maß des Notwendigen nicht zu überschreiten“ Die Leistungen müssen Ausreichend sein Zweckmäßig sein Wirtschaftlich sein
Früherkennung
Sekundäre Prävention
Um den Gesundheitszustand des Patienten mit seiner Funktionsfähigkeit und Behinderung in Zusammenhang mit seinen individuellen Kontextfaktoren möglichst umfassend beurteilen und dokumentieren zu können
ICF (international classification of functioning)
Berufsförderungswerke
Die deutschen Berufsförderungswerke (BFW) sind vom Gesetzgeber benannte Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation, Berufsfindung und Umschulung von Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der erneuten Teilhabe am Arbeitsleben.
Nach welcher Bezugsgröße bemisst sich in der gesetzlichen Unfallversicherung die MdE?
In erster Linie nach
Allgemeine Arbeitsmarkt
Wer trägt die Kosten für die Minderung der Erwerbsfähigkeit ältere Menschen
Ges. Rentenversicherung
Welcher öffentlichen Einrichtung ist am ehesten die Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen Informationen zur Diagnostik und Therapie von Krankheiten mit erheblicher epidemiologischer Bedeutung, wie z. B. dem Diabetes mellitus, zur Aufgabe gemacht worden?
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, welches den Nutzen und Schaden von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen untersucht und bewertet. Eine weitere wichtige Aufgabe des Instituts besteht darin, für alle Bürgerinnen und Bürger verständliche Informationen zu Gesundheitsthemen bereitzustellen.
Heilmittel
Arzneimittel sind nach deutschem Recht keine Heilmittel. Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, zu denen physikalische Therapien, (z.B. klassische Massagen und Physiotherapie) podologische Therapien und Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gehören.
Test zur Risikofeststellung eines erneuten Sturzes
Mithilfe des Tinetti-Tests kann das Risiko eines erneuten Sturzes abgeschätzt werden. Bei diesem Test werden die Sitzbalance, die Stehsicherheit mit offenen und geschlossenen Augen sowie Schrittauflösung, Rumpfkontrolle usw. bestimmt. Da dieses Testverfahren zeitlich aufwendiger ist und Vorkenntnisse erfordert, wird es eher durch erfahrene Physiotherapeuten durchgeführt.
Barthel-Index
Der Barthel-Index dient der Abschätzung der Fähigkeiten zur selbstständigen Bewältigung des täglichen Lebens (z.B. sich waschen, baden/duschen, an- und auskleiden) und gibt Rückschlüsse auf Pflegeaufwand und Selbstständigkeit von Patienten.
Solidaritätsprinzip
Das Solidarprinzip (=Solidaritätsprinzip) beruht auf der Solidarität innerhalb der Gruppe der Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse: Jeder Versicherte bringt den gleichen Prozentsatz seines Einkommens ein und erhält - unabhängig von der Höhe seines Beitrags - die Behandlung, die er benötigt.
Check up 35 beinhaltet
Inhalt: Anamnese, körperliche Untersuchung, Labor (Lipidstatus, Glucose, Urin-Stix), Überprüfung des Impfstatus
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann