Urkundenunterdrückung § 274 Flashcards
1
Q
vernichten
A
die völlige Beseitigung der beweiserheblichen Substanz
2
Q
beschädigen
A
die Urkunde wird in ihrem Beweiswert beeinträchtigt, besteht ansonsten aber fort
3
Q
unterdrücken
A
jede Handlung, durch die dem Beweisführungsberechtigten die Benutzung des Beweismittels dauernd oder zeitweilig entzogen oder vorenthalten wird