Raub § 249 Flashcards
1
Q
Drohnung
A
Das auf Einschüchterung des Opfers gerichtetes Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt
2
Q
gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben
A
die angedrohte Verletzung muss mehr als nur unerheblich sein
3
Q
Gewalt gegen eine Person
A
jeder körperlich wirkende Zwang durch eine unmittelbare oder mittelbare Einwirkung auf einen anderen, der dazu dienen soll, die freie Willensentschließung/ Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen
4
Q
Finalzusammenhang
A
es reicht aus, dass der Täter mit dem Einsatz des Nötigungsmittels subjektiv den Zweck verfolgt hat, die Wegnahme zu ermöglichen