Nötigung § 240 Flashcards
Gewalt (str.)
jeder körperlich wirkende Zwang durch eine körperliche Tätigkeit, der dazu dienen soll, die freie Willensentschließung oder Willenbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen
Drohung
das auf Einschüchterung des Opfers gerichtetes Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt
empfindliches Übel
jeder Nachteil, dessen Ankündigung geeignet erscheint, in der konkreten Situation einen besonnenen Menschen zu dem vom Täter erstrebten Verhalten zu bestimmen
Nötigen
bedeutet, dem Betroffenen durch das eingesetzte Nötigungsmittel ein Handeln, Dulden oder Unterlassen aufzuzwingen
Nötigungserfolg
wenn der Betroffene sich unter dem Einfluss des Nötigungsmittels in der angestrebten Weise zu verhalten beginnt
verwerflich
als sozialethisch in besonders hohem Maße missbilligenswert