Betrug § 263 Flashcards
Täuschung
Irreführung über Tatsachen durch eine unzutreffende Tatsachendarstellung gegenüber einem anderen
Tatsachen
alle dem Beweis zugänglichen Sachverhalte der Vergangenheit oder Gegenwart
ausdrückliche Täuschung
wenn der Täter verbal, gestisch oder schriftlich explizit eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellt
konkludente Täuschung
wenn Erklärung mit einem bestimmten Verhalten implizit mitabgegeben werden - sog. schlüssig Miterklärtes
Irrtum
jede der Wirklichkeit nicht entsprechende Vorstellung eines Menschen über Tatsachen
Erregen
einen Irrtum erregt, wer eine bisher noch nicht bestehende Fehlvorstellung durch die Täuschung mitverursacht
Unterhalten
einen Irrtum unterhält, wer eine bereits bestehende Fehlvorstellung bestärkt oder ihre Aufklärung verhindert bzw. erschwert
Vermögensverfügung
jedes tatsächliche Tun, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, das bei ihm selbst oder einem Dritten unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt
Vermögensminderung
jeder Abfluss eines Vermögenswertes
Unmittelbarkeit der Vermögensminderung
das irrtumsbedingte Verhalten des Getäuschten muss ohne deliktische Zwischenschritte des Täters die Vermögensminderung bewirken
Vermögensbewusstsein
Wissen um vermögensbezogene Auswirkungen
Vermögen nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff
Summe aller geldwerten Güter einer Person, die unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen bzw. nicht rechtlich missbilligt werden
Vermögensvorteil
jede Verbesserung der Vermögenslage
Stoffgleichheit
der erstrebte Vorteil muss die Kehrseite des Schadens sein
echter Erfüllungsbetrug
der Täter täuscht das Opfer erst bei der Erfüllung