Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten § 266b Flashcards
Universalkreditkarte
der Kartenaussteller selbst oder ein von ihm eingeschaltetes selbständiges Acquiring-Unternehmen verpflichtet sich gegenüber Partnerunternehmen im Wege eines abstrakten Schuldversprechens dazu, dessen Forderungen gegen den Karteninhaber zu begleichen; anschließend rechnet der Kreditkartenausgeber mit dem Karteninhaber periodisch ab
-> Drei - bzw. Vier-Partner-System
Kundenkreditkarte
Ein Unternehmen ermöglicht es dem Kunden, in seinen Ladenlokalen bargeldlos Geschäfte abzuschließen, in dem es gegen Vorlage dieser Karte vorleistet und erst zu einem späteren Zeitpunkt seine Forderungen gegen den Kunden einzieht
-> Zwei-Partner-System
Missbrauchsbegriff § 266b
Kreditkarteninhaber verpflichtet den Kartenaussteller unter Überschreitung seines rechtlichen Dürfens im Innenverhältnis im Rahmen des rechtlichen Könnens im Außenverhältnis, indem er stellvertretend für den Aussteller gegenüber dem Kreditkartennehmer ein abstraktes Schuldversprechen abgibt