Strafvereitelung § 258 Flashcards
1
Q
Vortat
A
die Tat eines anderen; wer nur sich selbst der Bestrafung entzieht, handelt schon nicht tatbestandsmäßig
2
Q
ganz vereiteln
A
wenn Bestrafung oder Anordnung entweder überhaupt nicht mehr oder nur mit einer geraumen zeitlichen Verzögerung (min. 2 Wochen) erfolgen kann
3
Q
zum Teil vereiteln
A
wenn Täter bewirkt, dass die Strafe bzw. Maßnahmen milder als den wahren Umständen entsprechend ausfällt