Geldwäsche § 261 Flashcards
rechtswidrige Vortat
Es muss sich um die Tat eines anderen handeln
Gegenstand
jeder Vermögenswert
aus Vortat herrühren
wenn der Gegenstand nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise sich auf die Vortat zurückführen lässt
Verschleiern
jedes irreführende Verhalten, das die Ermittlung der Herkunft des inkriminierten Gegenstandes erschwert
vereiteln
wenn der Vermögenswert dem staatlichen Zugriff für geraume Zeit entzogen wird
gefährden
es bedarf einer konkreten Gefahr
sich verschaffen
Übernahme der tatsächlichen, eigentümergleichen Verfügungsgewalt über den Gegenstand zu eigenen Zwecken im Wege des abgeleiteten Erwerbs und im Einvernehmen mit dem Vortäter
verwahren
Aufbewahren des Vermögenswertes
verwenden
Nicht nur eine Verfügung über den Gegenstand, sondern auch bestimmungsgemäßer Gebrauch