unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges § 248b Flashcards
1
Q
Ingebrauchnehmen
A
die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs als Beförderungsmittel zum Zweck der Fortbewegung
2
Q
gegen den Willen des Berechtigten
A
Berechtigter ist derjenige, dem das Recht zur Verfügung über den Gebrauch des Fahrzeugs zusteht
gegen dessen Willen erfolgt die Ingebrauchnahme, wenn sie nicht vom Einverständnis gedeckt ist