Nachstellung § 238 Flashcards
unbefugtes Nachstellen
wenn der Täter eine oder mehrere der Tatmodalitäten der Nummern 1-5 in beharrlicher Weise verwirklicht
Aufsuchen der räumlichen Nähe (Nr. 1)
wenn der Täter sich gezielt dem Opfer physisch annähert
- > zufälliges Zusammentreffen genügt nicht
- > erfasst ist auch heimliches Annähern
Veranlassung anderer zur Kontaktaufnahme mit dem Opfer (Nr. 3)
bei missbräuchlicher Verwendung der personenbezogenen Daten des Opfers, um andere zur Kontaktaufnahme mit diesem zu veranlassen
Beharrlichkeit
wenn in einer wiederholten und andauernden Verwirklichung der Tatmodalitäten der Nummern 1-5 auch eine besondere Hartnäckigkeit und gesteigerte Gleichgültigkeit gegenüber dem Willen des Opfers zum Ausdruck kommt
schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung
erhebliche Änderungen im Leben des Opfers, die über durchschnittliche und zumutbare Belastungen erheblich und objektiv messbar hinausgehen