Begünstigung § 257 Flashcards

1
Q

rechtswidrige Vortat eines anderen

A

jede rechtswidrige (nicht notwendig auch schuldhafte) Verwirklichung eines Straftatbestandes

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2
Q

durch diese Tat erlangter und noch vorhandener Vorteil

A

Vorteil ist nach hM nur das, was der Täter durch die Vortat unmittelbar erlangt hat
-> Ersatzvorteile, die an die Stelle des durch die Vortat Erlangten getreten sind, werden nicht erfasst (Ausnahme: Austausch von Geld- und bargeldgleichen Werten)

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3
Q

Hilfeleisten

A

Handlungen, die objektiv geeignet sind, den durch die Vortat erlangten Vorteil dagegen zu sichern, dass er dem Vortäter zu Gunsten des Verletzten entzogen wird

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4
Q

Absicht der Vorteilssicherung

A

dem Täter muss es gerade darauf ankommen, durch seine Handlung dem Vortäter die Vorteile der Tat zu sichern

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