qualifizierter Diebstahl § 244 Flashcards
Waffe
Gegenstand, der seiner Konstruktion nach dazu geeignet und bestimmt ist, auf mechanischem oder chemischem Weg erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Beisichführen
Täter führt die Waffe bei sich, wenn er über sie während des Tathergangs schnell und ungehindert verfügen kann
sonstige Werkzeuge oder Mittel
Gegenstände, die zur Anwendung von Gewalt oder zur Drohung mit Gewalt taugen, aber nicht unter § 244 I Nr. 1 fallen
Bande
Zusammenschluss mehrerer Personen, die sich mit dem ernsthaften Willen verbunden haben, künftig für eine gewissen Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch unbestimmte Straftaten eines bestimmten Deliktstyps zu begehen
Wohnung
alle Räumlichkeiten, die einem oder mehreren Menschen als Unterkunft dienen