Hehlerei § 259 Flashcards
Ankaufen
Unterfall des Sich-Verschaffens
Sichverschaffen
Übernahme der tatsächlichen, eigentümergleichen Verfügungsgewalt über eine Sache, zu eigenen Zwecken im Wege des abgeleiteten Erwerbs und des Einvernehmens mit dem Vortäter
einem Dritten verschaffen
Hehler muss täterschaftlich dafür sorgen, dass der Dritte die abgeleitete eigentümergleiche Verfügungsgewalt erlangt
Absetzen
die im Interesse und mit Einverständnis des Vortäters für dessen Rechnung vorgenommene Übertragung der eigentümergleichen Verfügungsgewalt auf einen Dritten durch selbständig-weisungsunabhängiges Verhalten
Absetzenhelfen
die unselbständige-beihilfeähnliche Unterstützung des vom Vortäter selbständig vorgenommenen Absatzes
Vortat
Jede Tat, die fremde Vermögensinteressen verletzt und dadurch eine rechtswidrige Besitzlage begründet
eines anderen
Täter der Vortat kann nicht Täter der Hehlerei sein