Schwerer Diebstahl § 243 Flashcards
Gebäude
ein Gebäude ist ein durch Wände und Dach begrenztes und mit dem Erdboden zumindest durch eigene Schwere fest verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und Unbefugte fernhalten soll
Dienst- und Geschäftsräume
das sind Gebäudeteile, die zum Aufenthalt und zur Ausübung beruflicher oder sonstiger geschäftlicher Tätigkeit bestimmt sind
anderer umschlossener Raum
das ist jedes Raumgebilde, das auch zum Betreten durch Menschen bestimmt und mit Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens versehen ist
Einbrechen
ist das gewaltsame Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung
Einsteigen
Das Hineingelangen in die geschützte Räumlichkeit durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung unter Überwindung von Hindernissen und Schwierigkeiten
Eindringen mit einem falschen Schlüssel/ nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug
Eindringen: wenn der Täter ohne oder gegen den Willen des Berechtigten zumindest mit einem Teil seines Körpers in die Räumlichkeit gelangt
falscher Schlüssel: wenn ihn der Berechtigte zur Tatzeit überhaupt nicht, nicht mehr oder noch nicht zur Öffnung des betreffenden Schlosses bestimmt hat
sich-Verborgen-Halten
Täter versteckt sich in der geschützten Räumlichkeit
verschlossenes Behältnis
Behältnis ist eine zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden
verschlossen ist das Behältnis, wenn es gegen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist
andere Schutzvorrichtung
alle sonstigen Vorkehrungen und technische Mittel, die dem Zweck dienen, die Wegnahme der Sache zumindest zu erschweren
gewerbsmäßiger Diebstahl
gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will
Kirchendiebstahl
Die Sachen müssen unmittelbar dem Gottesdienst oder der religiösen Verehrung dienen
Ausnutzen fremder Notlage/ hilflos
hilflos ist, wer dem Gewahrsamsbruch nicht wirksam zu begegnen vermag