Stellvertretung (OR 32-40) Flashcards
1
Q
Indirekte (unechte) Stellvertretung (OR 32 III):
Vss.:
A
- Vertrag kommt zwischen Vertreter und Drittem zustande.
= Handeln in eigenem Namen auf fremde Rechnung
-> Vertretene hat keinen eigenen Anspruch - Vss.:
1. Handeln in eigenem Namen
2. Handlungsfähigkeit des Vertreters
2
Q
Stellvertretung
Vertretungsbefugnis und -macht:
A
- ergeben sich aus:
- Rechtsgeschäft (Vollmacht) (OR 33 II)
- Gesetz (z.B. Organ ZGB 55 II, elterliche Vertretung unmündiger Kinder ZGB 304 I). - Vertretungsbefugnis (interne Vollmacht):
- rechtliches Dürfen der Vertreters, betrifft das Innenverhältnis (Vertreter- Vertretener) - Vertretungsmacht (externe Vollmacht):
- rechtliche Können der Vertreters, betrifft das Aussenverhältnis (Vertreter-Dritter, Vertretener-Dritter) - Vertretungswirkung trotz fehlender Vertretungsmacht:
- nachträgliche Genehmigung (siehe OR 38 I)
- Gutglaubensschutz des Dritten (OR 33 III und 34 I)
3
Q
Stellvertretung
Vertretungswirkung trotz fehlender Vertretungsmacht:
Gutglaubensschutz des Dritten
A
- Dritter gutgläubig (ZGB 3)
- Kundgabe nicht bestehender Vollmacht (OR 33 III),
oder
Kundgabe Vollmacht in zu grossem Umfang (OR 33 III)
oder
keine Kundgabe des Widerrufs von kundgegebener Vollmacht (OR 34 III) - Rechtsscheinvollmacht: Vertretener haftet für den erweckten Rechtsschein, z.B. Duldungsvollmacht (trotz Kenntnis vom Auftreten des Vertreters schreitet Vertretener nicht ein).
Anscheinsvollmacht: Vertreter kennt Verhalten des Vertreters nicht, müsste dies aber bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit kennen.
4
Q
Direkte (echte) Stellvertretung (OR 32 I):
Vss.
A
- Vertrag kommt zwischen Vertretenem und Drittem zustande.
(Stellvertreter gibt eigene Willenserklärung ab ≠ Bote) - Vss.:
1. Handeln in fremdem Namen
2. kein vertretungsfeindliches Rechtsgeschäft
3. Urteilsfähigkeit der Vertreters
4. Handlungsfähigkeit des Vertretenen
5. Vertretungsmacht