Mehrheit von Schuldner und Gläubiger (OR 143-150) Flashcards
1
Q
Solidarschuld:
Einreden des Schuldners nach OR 145 I: gilt auch für Einwendungen?
Bsp.?
A
- gilt für Einreden und Einwendungen
- Bsp. persönl. Einrede: Handlungsunfähigkeit
persönl. Einwendung: Verrechnung - Bsp. gemeins. Einrede: Verjährung/Nichtigkeit
gemeins. Einwendung: Verrechnung
2
Q
Arten von Schuldnermehrheit bzw. Gläubigermehrheit?
A
- Teilschuld
- Einzelschuld -> Solidarschuld (OR 143 ff.) (bzw. OR 150)
- > übrige Fälle - Gemeinschaftliche Schuld
- Schuldnermehrheit bei unteilbarer Leistung (OR 70 II)
-> analog bei Gläubigermehrheit