Garantievertrag oder Vertrag zulasten eines Dritten (OR 111) Flashcards
1
Q
Abgrenzung Garantie(-vertrag) von Bürgschaft:
A
Garantie(-vertrag): ist nicht akzessorisch
Bürgschaft: ist akzessorisch zu Grundgeschäft
Ob Akzessiorietät gegeben ist, ist durch Auslegung (Wortlaut, Sinn und Zweck) zu ermitteln, Anhaltspunkte:
- Eigeninteresse -> Garantie
- Uneigennützigkeit -> Bürgschaft
- Erklärung Bank und Versicherungsgeschäfte -> Garantie
- Erklärung Privatperson -> Bürgschaft
- Garantie gläubigerbezogen - Bürgschaft schuldnerbezogen formuliert
- Bestimmung über Regress -> Bürgschaft
2
Q
Vertrag zulasten eines Dritten
Arten?
A
- reine Garantie: Einstehen für einen von jeglichem konkreten Schuldverhältnis unabhängigen Erfolg
- bürgschaftsähnliche Garantie: Versprechen bezieht sich auf ein Schuldverhältnis aus welchem der Versprechensempfänger eine Anspruch gegen den Dritten hat