Garantievertrag oder Vertrag zulasten eines Dritten (OR 111) Flashcards

1
Q

Abgrenzung Garantie(-vertrag) von Bürgschaft:

A

Garantie(-vertrag): ist nicht akzessorisch
Bürgschaft: ist akzessorisch zu Grundgeschäft

Ob Akzessiorietät gegeben ist, ist durch Auslegung (Wortlaut, Sinn und Zweck) zu ermitteln, Anhaltspunkte:

  • Eigeninteresse -> Garantie
  • Uneigennützigkeit -> Bürgschaft
  • Erklärung Bank und Versicherungsgeschäfte -> Garantie
  • Erklärung Privatperson -> Bürgschaft
  • Garantie gläubigerbezogen - Bürgschaft schuldnerbezogen formuliert
  • Bestimmung über Regress -> Bürgschaft
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Q

Vertrag zulasten eines Dritten

Arten?

A
  1. reine Garantie: Einstehen für einen von jeglichem konkreten Schuldverhältnis unabhängigen Erfolg
  2. bürgschaftsähnliche Garantie: Versprechen bezieht sich auf ein Schuldverhältnis aus welchem der Versprechensempfänger eine Anspruch gegen den Dritten hat
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