Obligation Flashcards

1
Q

Def. Obligation

A

Ist eine Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner, wonach die Gläubigerin vom Schuldner eine Leistung fordern kann.

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2
Q

Def. Forderung

A

Recht der Gläubigerin, die Leistung vom Schuldner zu verlangen

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3
Q

Def. Schuld

A

entsprechende Pflicht des Schuldners zur Leistung

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4
Q

Formen der Leistung

A
  • Tun (Sach- oder Dienstleistung) -> Erfolg oder sorgfältiges Tätigwerden
  • Unterlassen
  • Dulden
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5
Q

unvollkommene Obligationen sind?

A

unklagbare Forderung ( ≠ Anspruch = klagbare Forderung) weil:

  • der gerichtliche Rechtsschutz wird verweigert (Naturalobligationen)
  • verjährte und andere einredebelastete Forderungen

info:
OR 66: kein Rückforderungsanspruch wenn mit Absicht, einen rechtswidrigen oder unsittlichen Erfolg herbeizuführen, geleistet wurde (dies (dass die Forderung nicht einklagbar ist) muss vom Gericht von Amtes wegen berücksichtig werden (also keine Einrede i.e.S.)

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6
Q

Def. Anspruch

A

jedes klagbare relative Recht auf ein fremdes Verhalten

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7
Q

absoulte Rechte: Def. und 4 Bsp.

A
wirken gegenüber jedermann:
dingliche Rechte
Persönlichkeitsrechte
Immaterialgüterrechte
Namens- und Firmenrechte
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8
Q

relative Rechte: Def. und 4 Bsp.

A

Rechte wirken nur gegenüber bestimmten Personen:
obligatorische Rechte
Realobligationen (Anspruch auf Notwegrecht)
Gesellschafterrechte von Mitgliedern einer j.P.
Gestaltungsrechte

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