Obligation Flashcards
Def. Obligation
Ist eine Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner, wonach die Gläubigerin vom Schuldner eine Leistung fordern kann.
Def. Forderung
Recht der Gläubigerin, die Leistung vom Schuldner zu verlangen
Def. Schuld
entsprechende Pflicht des Schuldners zur Leistung
Formen der Leistung
- Tun (Sach- oder Dienstleistung) -> Erfolg oder sorgfältiges Tätigwerden
- Unterlassen
- Dulden
unvollkommene Obligationen sind?
unklagbare Forderung ( ≠ Anspruch = klagbare Forderung) weil:
- der gerichtliche Rechtsschutz wird verweigert (Naturalobligationen)
- verjährte und andere einredebelastete Forderungen
info:
OR 66: kein Rückforderungsanspruch wenn mit Absicht, einen rechtswidrigen oder unsittlichen Erfolg herbeizuführen, geleistet wurde (dies (dass die Forderung nicht einklagbar ist) muss vom Gericht von Amtes wegen berücksichtig werden (also keine Einrede i.e.S.)
Def. Anspruch
jedes klagbare relative Recht auf ein fremdes Verhalten
absoulte Rechte: Def. und 4 Bsp.
wirken gegenüber jedermann: dingliche Rechte Persönlichkeitsrechte Immaterialgüterrechte Namens- und Firmenrechte
relative Rechte: Def. und 4 Bsp.
Rechte wirken nur gegenüber bestimmten Personen:
obligatorische Rechte
Realobligationen (Anspruch auf Notwegrecht)
Gesellschafterrechte von Mitgliedern einer j.P.
Gestaltungsrechte