Abtretung von Forderungen (OR 164-174) und Schuldübernahme (OR 175-183) Flashcards

1
Q

Abtretung (= Zession)

Verpflichtungs- vs. Verfügungsgeschäft

A
  1. Verpflichtungsgeschäft = Grund für Forderungsabtretung (pactum de cedendo), z.B. Schenkung/Kauf
  2. Verfügungsgeschäft = Abtretung
    - > Verhältnis umstritten, ob Abtretung von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts abhängig ist (kausal) oder nicht (abstrakt) -> eher abstrakt
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2
Q

Schuldübernahme

Arten:

A
  • interne Schuldübernahme = Befreiungsversprechen (OR 175 I)

- externe, private (= befreiende) Schuldübernahme (OR 176 I)

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3
Q

Abtretung (= Zession)

in die Zession involvierte Personen:

A
  • abtretender Gläubiger = Zedent
  • Schuldner = debitor cessus
  • zukünftiger Gläubiger (Dirtter) = Zessionar

-> Die Abtretung findet zw. Gläubiger “Zedent” und “Zessionar” statt

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4
Q

Zession

Vss. für gültiges Verfügungsgeschäft?

A

Vss. für gültiges Verfügungsgeschäft:

  1. Verfügungsmacht über die abzutretende Forderung (OR 164 I)
  2. Einhaltung der Formvorschriften (OR 165): schriftliche Form
    • > Es genügt die Unterschrift des Zedenten (OR 13)
  3. Gegenstand der Abtretung: abtretbare Forderung?
    Grundsatz: Abtretbarkeit der Forderung
    Gibt es Verbot oder Ausschluss? aus Gesetz/durch Vertrag/aus
    Natur des Rechtsverhältnisses
    (d.h. kein Abtretungsverbot i.S.v. OR 164 I, keine (isolierte) Abtretung
    von Gestaltungsrechten. Weder dingliche Ansprüche noch Gestaltungsrechte gelten als Forderung i.S. OR 164 ff.)
  4. bestimmte/bestimmbare Forderung hinsichtlich
    Person des Schuldners, Rechtsgrund und Höhe = Spezialitätsprinzip
    -> v.a. bei künftigen Forderungen problematisch (u.a. weil Zedent damit wirschaftlich und persönlich zu stark eingeschränkt sein kann)
  5. Einschränkung von ZGB 27 II und OR 20 eingehalten?
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5
Q

Globalzession

Def.?

A

Abtreten einer unbestimmte Vielzahl von bestehenden oder künftigen Forderungen.

-> damit ZGB 27 II eingehalten wird, muss die Abtretung in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht beschränkt sein.

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