Auslegung und Ergänzung des Vertrags (OR 18) Flashcards
Auslegung des Vertrags
Arten
- Feststellung des tatsächlichen Parteiwillens (subj. Ausl.)
- Feststellung des mutmasslichen Parteiwillens (obj. Ausl.)
Info:
subj. Auslegung ist eine Tatfrage -> fehlende Kognition des BGer
obj. Auslegung ist eine Rechtsfrage -> Kognition des BGer besteht
Auslegung des Vertrags
Methoden (Mittel und Regeln)
Mittel:
- Wortlaut
- Entstehungsgeschichte & Begleitumstände (Ort/Zeit/Usanzen)
Regeln:
- gem. Gesetz (OR 16 I, 76, 77, 176 III, 220, 481 II)
- Lehre und Rechtsprechung: Treu und Glauben, ex tunc, Systematik des Vertrags
Auslegung des Vertrags
- von AGB
- von formbedürftigen Rechtsgeschäfte
AGB: Grundsätzlich wie individuell verfasste Abrede,
aber Unklarheitsregel = bei unklaren Punkten gilt die für Verfasser ungünstige Auslegung
Form: 1. Inhalt des Rechtsgeschäft ermitteln
2. erforderlicher Umfang des Formzwangs prüfen
Ergänzung des Vertrags
Mittel
- dispositives Gesetzesrecht (OR BT und dann OR AT)
- hypothetischer Parteiwille
- > gem. BGer in dieser Reihenfolge
- auch formbedürftige Rechtsgeschäfte können durch das Gericht ergänzt werden (da Transparenz für Öffentlichkeit gewährt)
Anpassung an veränderte Umstände (clausula rebus sic stantibus)
Vss?
- nachträgliche Veränderung der Verhältnisse
- fehlende Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit
- gravierende Äquivalenzstörung
- kein widersprüchliches Parteiverhalten
Auslegung des Vertrags
Vss
Einigung über wesentliche Vertragspunkte -> Vertrag zustande gekommen
Einhaltung der Gültigkeitsvorschriften -> Vertrag ist gültig
Parteien sind einig dass Vertrag zustande gekommen ist (also keine Konsensstreit)
aber streiten über Inhalt -> Auslegung bzw. Ergänzung des vereinbarten Vertragseinhalts