Auslegung und Ergänzung des Vertrags (OR 18) Flashcards

1
Q

Auslegung des Vertrags

Arten

A
  • Feststellung des tatsächlichen Parteiwillens (subj. Ausl.)
  • Feststellung des mutmasslichen Parteiwillens (obj. Ausl.)

Info:

subj. Auslegung ist eine Tatfrage -> fehlende Kognition des BGer
obj. Auslegung ist eine Rechtsfrage -> Kognition des BGer besteht

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2
Q

Auslegung des Vertrags

Methoden (Mittel und Regeln)

A

Mittel:

  • Wortlaut
  • Entstehungsgeschichte & Begleitumstände (Ort/Zeit/Usanzen)

Regeln:

  • gem. Gesetz (OR 16 I, 76, 77, 176 III, 220, 481 II)
  • Lehre und Rechtsprechung: Treu und Glauben, ex tunc, Systematik des Vertrags
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3
Q

Auslegung des Vertrags

  • von AGB
  • von formbedürftigen Rechtsgeschäfte
A

AGB: Grundsätzlich wie individuell verfasste Abrede,
aber Unklarheitsregel = bei unklaren Punkten gilt die für Verfasser ungünstige Auslegung

Form: 1. Inhalt des Rechtsgeschäft ermitteln
2. erforderlicher Umfang des Formzwangs prüfen

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4
Q

Ergänzung des Vertrags

Mittel

A
  1. dispositives Gesetzesrecht (OR BT und dann OR AT)
  2. hypothetischer Parteiwille
    - > gem. BGer in dieser Reihenfolge
  • auch formbedürftige Rechtsgeschäfte können durch das Gericht ergänzt werden (da Transparenz für Öffentlichkeit gewährt)
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5
Q

Anpassung an veränderte Umstände (clausula rebus sic stantibus)

Vss?

A
  1. nachträgliche Veränderung der Verhältnisse
  2. fehlende Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit
  3. gravierende Äquivalenzstörung
  4. kein widersprüchliches Parteiverhalten
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6
Q

Auslegung des Vertrags

Vss

A

Einigung über wesentliche Vertragspunkte -> Vertrag zustande gekommen

Einhaltung der Gültigkeitsvorschriften -> Vertrag ist gültig

Parteien sind einig dass Vertrag zustande gekommen ist (also keine Konsensstreit)
aber streiten über Inhalt -> Auslegung bzw. Ergänzung des vereinbarten Vertragseinhalts

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