Staatshaftung Flashcards
Staatshaftungsrecht
Recht der staatlichen Ersatzleistungen (-> SE-Ansprüche -> Ausgleichsansprüche -> Wiederherstellungsansprüche) gegen rechtsbeeinträchtigendes Handeln des Staates auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
Recht der öffentlichen (publizistischen) Ersatzleistungen
Haftung des Staates
- für Handeln in Privatrechtsform: privatrechtliche Haftungsfolgen (Gewährleistungs-, Delikts-, Bereicherungsrecht usf.)
- für Handeln in Formen der Öffentlichen Rechts: Staatshaftungsrecht = Recht der öffentlichen Ersatzleistungen
Staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen
- sind im geltenden Recht nicht systematisch kodifiziert
- sind lückenhaft und teils nicht überschneidungsfrei konzipiert
- zu erheblichen Teilen nur historisch erklärbare Konstrukte (insb. der Rspr.): richterrechtliche Prägung
- entstammen unterschiedlichen historischen und systematischen Kontexten
- sind insgesamt nur schwer in ein konsistentes System zu bringen
Typologie der staatshaftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen
- Amtshaftung, § 839 BGB iVm. Art. 34 GG
- Entschädigung für Eigentumsbeeinträchtgg.
- Aufopferungsanspr., §§ 74, 75 Einl. ALR
- Folgenbeseitigungsanspruch
- sonstige Anspruchsgrundlagen: z.B. § 55 PolG: Entschädigung des Nichtstörers
Staatshaftung als Sekundärrechtsschutz
Allgemeines
Bei rechtsbeeinträchtigendem Verhalten des Staates:
- Primärrechtsschutz: Rechtsschutz, der die Rechtsbeeinträchtigung selbst abwendet (z.B. Anfechtungsklage)
- Sekundärrechtsschutz: Rechtsschutz, der die (schädlichen) Folgen der Rechtsbeeinträchtigung abwendet
Stufenfolge der Ansprüche
- Beseitigungsanspruch (Primärrechtsschutz)
- Folgenbeseitigungsanspruch (Sekundärrechtsschutz)
- Schadensersatz- / Entschädigungsanspruch (Sekundärrechtsschutz)
-> d.h. Umkehrung des vorgrundgesetzlichen Prinzips „Dulde und liquidiere!“
Grundgesetzliche Vorgaben für die Staatshaftung
(1) Art. 20 III: Gesetzesbindung
(2) Art. 19 IV: Rechtsschutz gegen die öffentlich(rechtlich)e Gewalt
(3) Art. 34: Überleitung der Amtshaftungsansprüche auf Staat
(4) Grundrechte im Allgemeinen
(5) Art. 14 I 2: Entschädigung für unverhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmungen
(6) Art. 14 III: Entschädigung bei Enteignung