Rücktritt vom nicht erfüllten Vertrag Flashcards
Kaufrecht; Rücktritt vom nicht erfüllten Vertrag
A. Rückgewähranspruch gemäß §§ 346 Abs. 1, 433, 323 Abs. 1 BGB
I. Rücktrittsgrund, § 323 BGB
1. gegenseitiger Vertrag
2. Nichtleistung/nicht ordnungsgemäße Leistung
3. erfolglose Nachfristsetzung, § 323 Abs. 1 BGB
4. Voraussetzungen des § 323 Abs. 5 BGB
II. Rücktrittserklärung § 349 BGB
III. kein Ausschluss
B. Ergebnis
A. Rückgewähranspruch gemäß §§ 346 Abs. 1, 433, 323 Abs. 1 BGB
V könnte gegen K einen Rückgewähranspruch gemäß §§ 346 Abs. 1, 433, 323 Abs. 1 BGB haben. Dies setzt voraus, dass V ein Rücktrittsrecht hatte, den Rücktritt erklärt hat und das Rücktrittsrecht nicht ausgeschlossen war.
I. Rücktrittsgrund, § 323 BGB
Rücktrittsrecht setzt Vorliegen eines Rücktrittsgrundes voraus → Rücktrittgrund gemäß § 323 Abs. 1 BGB
- gegenseitiger Vertrag
gemäß § 323 Abs. 1 BGB müsste gegenseitiger Vertrag vorliegen → KV iSd § 433 BGB = gegenseitiger Vertrag
- Nichtleistung/nicht ordnungsgemäße Leistung
K dürfte gem. § 323 Abs. 1 BGB eine fällige Leistung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht haben → prüfen
- erfolglose Nachfristsetzung, § 323 Abs. 1 BGB
V müsste K gem. § 323 Abs. 1 BGB erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben → prüfen
- Voraussetzungen des § 323 Abs. 5 BGB
Liegt eine Teil- oder Schlechtleistung vor, müssten darüber hinaus die Voraussetzungen des § 323 Abs. 5 BGB vorgelegen haben → Danach darf der Schuldner vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse mehr hat
III. kein Ausschluss
Anhaltspunkte für einen Ausschluss des Rücktrittrechts (insbes. gem. § 323 Abs. 6 BGB) sind nicht ersichtlich.
B. Ergebnis
V hat einen Anspruch gegen K auf Rückgabe des xy gemäß §§ 346 Abs. 1, 433, 323 Abs. 1 BGB Zug-um-Zug gegen Rückzahlung der Anzahlung in Höhe von yy€.