Rücktritt bei Mangel Flashcards
Kaufrechtliche Gewährleistung (Rücktritt); Gewährleistungsausschluss
AGL: §§ 437 Nr. 2, 323, 346 Abs. 1, 433, 434 BGB
A. Anspruch entstanden
I. wirksamer Kaufvertrag iSd § 433 BGB
II. Rücktrittsgrund, §§ 437 Nr. 2, 323 BGB
1. Mangel, § 434 BGB
2. im Zeitpunkt des Gefahrüberganges, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
3. erfolglose Nachfristsetzung, § 323 Abs. 1 BGB
a) angemessene Fristsetzung
b) Entbehrlichkeit der Fristsetzung
4. Zwischenergebnis
III. Rücktrittserklärung, § 349 BGB
IV. Ausschluss des Rücktrittsrechts
1. Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses nach § 444 BGB
2. Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses nach § 475 Abs. 1 S. 1 BGB
a) Verbrauchsgüterkauf
b) von zwingenden Vorschriften abweichende Vereinbarung
c) Zeitpunkt: Vereinbarung vor Mitteilung des Mangels
V. Zwischenergebnis
B. Anspruch nicht untergegangen/durchsetzbar
C. Ergebnis
- Mangel, § 434 BGB
- Mangel iSd § 434 BGB
- Definition Mangel
- Definition mangelhaft
- Definition mangelhaft (objektiver Mangelbegriff) → prüfen
- im Zeitpunkt des Gefahrüberganges, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
- hat bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nach § 446 S. 1 BGB ein Mangel iSd § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vorgelegen
b) Entbehrlichkeit der Fristsetzung
- Fristsetzung entbehrlich gemäß § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB → wenn Vertragspartner die Nacherfüllung endgültig und eindeutig verweigert.
III. Rücktrittserklärung, § 349 BGB
- Auslegung der Erklärung gem. § 133, 157 BGB → Rücktrittserklärung iSd § 349 BGB
IV. Ausschluss des Rücktrittsrechts
- Fraglich ist jedoch, ob durch die Vereinbarung im schriftlichen Kaufvertrag das Rücktrittsrecht überhaupt wirksam ausgeschlossen ist
- Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses nach § 444 BGB
- Der Ausschluss der Haftung durch V könnte nach § 444 BGB unwirksam sein, wenn dieser dem K den Mangel bei Vertragsschluss arglistig verschwiegen hat → Ein arglistiges Verschweigen setzt aber jedenfalls Kenntnis des Verkäufers vom Mangel voraus
- Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses nach § 475 Abs. 1 S. 1 BGB
- Haftungsausschluss könnte gem. § 475 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sein → Danach kann sich ein Unternehmer auf eine vor Mitteilung des Mangels getroffene Vereinbarung nicht berufen, die zum Nachteil eines Verbrauchers von § 437 BGB abweicht.
a) Verbrauchergüterkauf
- Es müsste Verbrauchsgüterkauf iSd § 474 BGB vorliegen → Dann müsste ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kaufen
- Definition Unternehmer → prüfen ob V Unternehmer ist
- Definition Verbraucher → prüfen ob K Verbraucher ist
- Ist gekaufte Sache eine bewegliche Sache?
b) von zwingenden Vorschriften abweichende Vereinbarung
- Die von den Parteien abgeschlossene Regelung müsste des Weiteren gemäß § 475 Abs. 1 BGB zum Nachteil des K als Verbraucher von den Vorschriften der §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 BGB abweichen
- Rücktritt soll V verwehrt werden → weich Ziff. X des KV von der gesetzlichen Bestimmung des § 437 Nr. 2 BGB ab
c) Zeitpunkt: Vereinbarung vor Mitteilung des Mangels
- Schließlich müsste die Vereinbarung im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, durch Ks Rechte eingeschränkt werden, auch zeitlich vor Mitteilung des Mangels liegen. → Zeitliche Komponente des § 475 Abs. BGB
B. Anspruch nicht untergegangen/durchsetzbar
- Kein Gründe für den Untergang des Anspruches ersichtlich
- Anspruch durchsetzbar? → V könnte einen Anspruch auf Rückgabe des xy gem. § 346 Abs. 1 BGB haben.
- Da aus dem Rückgewährschuldverhältnis die Verpflichtung besteht, die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren, muss K auch seinerseits das Auto an V zurückgeben.
- Der Anspruch des K gegen V besteht folglich gem. §§ 348, 322 Abs. 1 BGB nur Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges.