Personenrecht und Sklaverei Flashcards
Sklaven
= Rechtsobjekte
Sklaven - Können ihre Handlungen dem Herrn zugerechnet werden?
Ja, sind verlängerter Arm des Herrn
peculium
Sondergut des Sklaven
dem Sklaven zugeordnete Vermögensmasse des Herrn
> mit peculium erhält Sklave Möglichkeit, wirtschaftlich tätig zu sein
ET steht aber immer im Hintergrund und kann aufgrund des peculiums auch von Dritten verklagt werden
actio de peculio vel in rem verso
Klage wegen des Sondergutes oder wegen Zuwendung in das Vermögen des Herrn
> Klage wegen Sondergutes:
Überlassung eines peculiums zu eigener Bewirtschaftung; Haftung des Herrn wegen Geschäften des Sklaven bis zum HÖCHSTBETRAG des peculium (beschränkte Haftung)
> Klage wegen Zuwendung in das Vermögen:
Bereicherung des Vermögens des Herrn durch Handeln des Sklaven (und aus fremden Vermögen, i.e. des Geschäftspartners des Sklaven) (Herr haftet vollumfänglich bei missbräuchlicher Bereicherung)
manumissio
Freilassung
> Stabverleihung = Ritual, in dem Dritter in Präsenz des Herrn den Sklaven mit dem Stab berührt und behauptet, dieser sei frei
> Zensusanmeldung = Eintragung des Sklaven in die Bürgerliste anlässlich des Zensus
> Testament = Erklärung, dass der Sklave im ET des Erblassers frei sein soll
Rechtsfolgen:
Patronatsverhältnis
- Schutz- und Obhutspflichten des Herrn
- Dienstverpflichtung und Treuepflicht des Sklave
NB: Sklave wird römischer Bürger
Familie
Familie als kleinstes Glied der Gesellschaft (nicht Individuum)
Kinder
- erwerben alles für den Hausvater
- können nur mit Zustimmung des Hausvaters klagen oder verklagt werden
- Hausvater haftet aus Delikten der Hauskinder
Unterschied Kind zu Sklave:
Hauskind = RF, selbst Träger von Rechten und Pflichten
Sklave = Rechtsobjekt
agnatische Verwandtschaft
agnatisch verwandt sind all diejenigen, die unter der gleichen Hausgewalt stehen oder stehen würden, wenn der Hausvater noch lebte
emancipatio
Freilassung aus der Gewalt
> dreimaliger Verkauf des Haussohnes an einen Treuhänder (mit anschliessender Freilassung)
nach dem 3ten Mal nicht Rückfall in Gewalt des Vaters, sondern Gewaltfreiheit
> Einmaliger Verkauf der Haustochter
Verkauf meint mancipatio