I08: Sachenrecht: Originärer Eigentumserwerb II Flashcards

1
Q

specificatio

Verarbeitung

A

> Herstellung einer neuen Sache aus einem fremden Ausgangsstoff
Hersteller erwirbt ET an neuer Sache
Material-ET verliert ET

SABINIANER

  • entscheidend ist der Stoff, aus dem Sache hergestellt
  • Stoff = Voraussetzung für neue Sache, Essenz der Sache

PROKULIANER
- entscheidend ist die neue Sache, weil sie erst geschaffen wurde und vorher in dieser Gestalt nicht vorhanden war

seit Anfang 3. Jhdt. vermittelnde Meinung (medie sententia)

  • Rückführbarkeit der Sache in Ausgangsstoff
  • JA => Stoff-ET
  • NEIN => ET der neuen Sache
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Q

superficies solo cedit

Verbindung mit einem GS

A

= das Daraufgesetzte fällt dem GS zu

=> Grund-ET wird ET der mit dem GS verbundenen Sachen
- - - - - - -
bei Gebäuden: „schlafendes“ ET der Material-ET
> solange Gebäude besteht => keine Vindikation des Eigentums an Baustoffen
actio de tigno iuncto => Klage auf doppelten Materialwert
> bei Abriss => Vindikation der Baustoffe

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3
Q

Vermengung + Vermischung

A

Vermengung: feste Sachen verschiedener ET
Vermischung: flüssige/feste Stoffe verschiedener ET

Anschauung, dass bei zusammengesetzten Sachen eine Sache stets die Hauptsache und die andere Nebensache
=> ET der Hauptsache wird ET der Gesamtsache

UNTRENNBARE VERMENGUNG
- mit Willen
> gemeinschaftliches Eigentum = Teilungsklage auf Auseinandersetzung notwendig (Gesamthand)

  • ohne Willen
    > Eigentum nach ideellen Bruchteilen = Vindikation auf Anteil möglich (Miteigentum)
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