I06: Sachenrecht: Besitzerwerb und Besitzübertragung (traditio) Flashcards
posessio
Besitz
- corpus = tatsächliche Sachherrschaft
- animus = Beherrschungswillen
„Ergreifen der Sache mit Besitzwillen“
(=> massgeblich ist die Verkehrsanschauung)
Beispiele
> GS: Betreten mit Besitzwille reicht aus
> ist die Sache einmal in Besitz, genügt der Besitzwille
> „Das Haus verliert nichts“ - HausET hat weiterhin Besitz an Sachen , die im Haus verloren gehen
Erwerb des Besitzes durch Dritte
> Personen im Gewaltverhältnis besitzen für ihren Gewalthaber
> Detentoren besitzen für den, von dem sie ihre Berechtigung ableiten (sind ja Fremdbesitzer)
=> zwischen diesen Parteien kein Interdiktenschutz
Besitzverlust
Aufgabe/Verlust der tatsächlichen Sachherrschaft und/oder des Besitzwillen
=> Besitzverlust
Entscheidend: Verkehrsanschauung
d.h. Besitzwille kann ausreichen bei
… GS, die der Besitzer nicht gerade bewohnt, aber weiter besitzen will
… bei Sklaven/Gewaltunterworfenen, auch wenn sie weggelaufen sind
traditio
Besitzübertragung
Besitzübertragung verlangt Verschaffung tatsächlicher Gewalt mit Willen des Besitzers
(Sachherrschaft und Besitzwille bei Besitzerwerber)
Ausnahmen (nach Verkehrsanschauung)
> bei GS: Überlassung des freien Besitzes
> Übergabe von Schlüsseln
> Anweisung zum Besitz
TRADITIONSSURROGATE
- brevi manu traditio = Besitzempfänger hat bereits tatsächliche Sachherrschaft
- Besitzkonstitut = Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses
- longa manu traditio = Besitzvertrag, aufgrund dessen der Geber dem Empfänger den Besitz überlässt