I06: Sachenrecht: Besitzerwerb und Besitzübertragung (traditio) Flashcards

1
Q

posessio

Besitz

A
  • corpus = tatsächliche Sachherrschaft
  • animus = Beherrschungswillen

„Ergreifen der Sache mit Besitzwillen“
(=> massgeblich ist die Verkehrsanschauung)

Beispiele
> GS: Betreten mit Besitzwille reicht aus
> ist die Sache einmal in Besitz, genügt der Besitzwille
> „Das Haus verliert nichts“ - HausET hat weiterhin Besitz an Sachen , die im Haus verloren gehen

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2
Q

Erwerb des Besitzes durch Dritte

A

> Personen im Gewaltverhältnis besitzen für ihren Gewalthaber

> Detentoren besitzen für den, von dem sie ihre Berechtigung ableiten (sind ja Fremdbesitzer)

=> zwischen diesen Parteien kein Interdiktenschutz

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3
Q

Besitzverlust

A

Aufgabe/Verlust der tatsächlichen Sachherrschaft und/oder des Besitzwillen
=> Besitzverlust

Entscheidend: Verkehrsanschauung
d.h. Besitzwille kann ausreichen bei
… GS, die der Besitzer nicht gerade bewohnt, aber weiter besitzen will
… bei Sklaven/Gewaltunterworfenen, auch wenn sie weggelaufen sind

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4
Q

traditio

Besitzübertragung

A

Besitzübertragung verlangt Verschaffung tatsächlicher Gewalt mit Willen des Besitzers
(Sachherrschaft und Besitzwille bei Besitzerwerber)

Ausnahmen (nach Verkehrsanschauung)
> bei GS: Überlassung des freien Besitzes
> Übergabe von Schlüsseln
> Anweisung zum Besitz

TRADITIONSSURROGATE

  • brevi manu traditio = Besitzempfänger hat bereits tatsächliche Sachherrschaft
  • Besitzkonstitut = Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses
  • longa manu traditio = Besitzvertrag, aufgrund dessen der Geber dem Empfänger den Besitz überlässt
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