I12: Sachenrecht: Beschränkte dingliche Rechte II: Servituten Flashcards
Servitut
Dienstbarkeit
> Belastung einer Sache
zugunsten eines Berechtigten
sodass ET der Sache bestimmte Einwirkung des Berechtigten auf die Sache
zu dulden hat (od. selbst Einwirkung unterlassen)
- kein aktives Tun : nur Dulden/Unterlassen
- nur an fremden Sachen begründbar (sonst Konfusion)
- Dienstbarkeit kann nicht selbständig veräussert werden (sondern nur mit der Sache)
- > das herrschende GS hat das Interesse am Servitut
VSS einer Servitut
> das dienende GS muss dem herrschenden nützlich sein
irgendwie benachbart
dauernd möglich
nur Dulden/Unterlassen
Bestellung einer Servitut
> mancipatio (res mancipi)
in iure cessio (res mancipi/nec mancipi)
Provinzial-GS: pactiones et stipulationes = formlose dingliche Abreden
Arten der Servituten - Feldservituten
FELDSERVITUTEN
- Wasserleitungsrecht
- Wegerecht
- Viehtreiberecht („verstärktes Wegerecht“)
Qualifizierung als „unkörperliche“ res mancipi => durch Vorbehalt der mancipatio oder in iure cessio
Arten der Servituten - Gebäudeservituten
GEBÄUDESERVITUTEN
- Recht, Regen auf NachbarGS leiten
- Recht, Balken des eigenen Hauses ins Nachbarhaus einzufügen
- Recht, das eigene Gebäude auf Bauten des Nachbarn abzustützen
- Recht, dem Nachbarn das höhere Bauen zu untersagen
Qualifizierung als „unkörperliche“ res nec mancipi => Begründung durch in iure cessio
Erlöschen der Servituten
- Zeitablauf, für die die Servitut bestellt
- Vereinigung des ET am GS mit Dienstbarkeit in einer Person
- Verzicht (in iure cessio)
- Wegfall der Nützlichkeit
- Ersitzung der Freiheit vor Servitutsbelastung (2J bei FS, Aufrechterhaltung eines servitutswidrigen Zustands bei GS)
Schutz der Servitut
Schutz vor der Servitut
vindicatio servitutis = actio confessoria
> Feststellung der Servitut
> Herstellung des der Servitut entsprechenden Zustandes
actio negatoria
> ET-Freiheitsklage
> ET wehrt Anmassung einer Servitut (oder NN) ab
> Feststellung der Nicht-Servitut
Herstellung des der Nicht-Servitut entsprechenden Zustandes