II08: Obligationenrecht: Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag Flashcards
DEF. Auftrag (mandatum) und VSS
Vertragliche Übernahme einer unentgeltlichen Besorgung eines fremden Geschäfts
Entstehung:
> natürlicher Konsens
> Verpflichtung aus Vertrauen
> Verhältnis gem. T&G
Klagen/Haftung aus dem Auftrag
direkte Auftragsklage = actio mandati directa (Haftung des Beauftragten)
> auf treue Durchführung des Auftrags (Verbot des Auftragsexzess)
-> Haftung nur bei Vorsatz/Fahrlässigkeit
> Herausgabe des Gewinns/Vorteils aus der Tätigkeit
Auftragsgegenklage = actio mandati contraria (Haftung des Auftraggebers)
> Ersatz der Aufwendungen
> Ersatz von Schäden NUR, wenn spez. Zusammenhang mit Ausführung des Auftrags
- Entstehung NUR, wenn der Auftrag ordnungsgemäss durchgeführt wurde
Interesse beim Auftrag
Geschäfte MÜSSEN im Interesse des Auftraggebers oder eines Dritten liegen (sonst lediglich Ratschlag)
DEF. Geschäftsführung ohne Auftrag (actio negotiorum gestorum)
Geschäftsführung, die ausserhalb der besonderen Rechtsverhältnisse (Auftrag, Vormundschaft) stattfindet
Leitbild: ein altruistisches Tätigwerden im Interesse des Geschäftsherrn
> Geschäft = jegliches rechtliche/faktische Tätigwerden
FREMDES Geschäft für den Geschäftsführer, was er auch ERKENNEN muss
Klagen/Haftung aus der Geschäftsführung ohne Auftrag
direkte Geschäftsführungsklage = actio negotiorum gestorum directa (Haftung des Geschäftsführers)
> Herausgabe dessen, was durch die Führung des FREMDEN Geschäfts erlangt wurde (obj. oder Geschäftsherrnwille)
> Haftung für Vorsatz/Fahrlässigkeit
Geschäftsführungsgegenklage = actio negotiorum gestorum contraria (Haftung des Geschäftsherrn)
> Ersatz von Aufwendungen, sofern die Geschäftsführung NÜTZLICH war (mind. in Tendenz effektiv)
-> Wille muss sein, ein fremdes Geschäfts zu führen, KEIN Eingriff in fremden Rechtsbereich