II08: Obligationenrecht: Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag Flashcards

1
Q

DEF. Auftrag (mandatum) und VSS

A

Vertragliche Übernahme einer unentgeltlichen Besorgung eines fremden Geschäfts

Entstehung:
> natürlicher Konsens
> Verpflichtung aus Vertrauen
> Verhältnis gem. T&G

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2
Q

Klagen/Haftung aus dem Auftrag

A

direkte Auftragsklage = actio mandati directa (Haftung des Beauftragten)
> auf treue Durchführung des Auftrags (Verbot des Auftragsexzess)
-> Haftung nur bei Vorsatz/Fahrlässigkeit
> Herausgabe des Gewinns/Vorteils aus der Tätigkeit

Auftragsgegenklage = actio mandati contraria (Haftung des Auftraggebers)
> Ersatz der Aufwendungen
> Ersatz von Schäden NUR, wenn spez. Zusammenhang mit Ausführung des Auftrags
- Entstehung NUR, wenn der Auftrag ordnungsgemäss durchgeführt wurde

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3
Q

Interesse beim Auftrag

A

Geschäfte MÜSSEN im Interesse des Auftraggebers oder eines Dritten liegen (sonst lediglich Ratschlag)

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4
Q

DEF. Geschäftsführung ohne Auftrag (actio negotiorum gestorum)

A

Geschäftsführung, die ausserhalb der besonderen Rechtsverhältnisse (Auftrag, Vormundschaft) stattfindet
Leitbild: ein altruistisches Tätigwerden im Interesse des Geschäftsherrn

> Geschäft = jegliches rechtliche/faktische Tätigwerden
FREMDES Geschäft für den Geschäftsführer, was er auch ERKENNEN muss

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5
Q

Klagen/Haftung aus der Geschäftsführung ohne Auftrag

A

direkte Geschäftsführungsklage = actio negotiorum gestorum directa (Haftung des Geschäftsführers)
> Herausgabe dessen, was durch die Führung des FREMDEN Geschäfts erlangt wurde (obj. oder Geschäftsherrnwille)
> Haftung für Vorsatz/Fahrlässigkeit

Geschäftsführungsgegenklage = actio negotiorum gestorum contraria (Haftung des Geschäftsherrn)
> Ersatz von Aufwendungen, sofern die Geschäftsführung NÜTZLICH war (mind. in Tendenz effektiv)
-> Wille muss sein, ein fremdes Geschäfts zu führen, KEIN Eingriff in fremden Rechtsbereich

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