II07: Obligationenrecht: Konsensualkontrakte III: Kaufvertrag - Pflichten und Haftung der Parteien, Gefahrtragung Flashcards

1
Q

Pflichten und Haftung des Verkäufers

A

Verkäufer haftet mit der Käuferklage auf…

… Übergabe der Kaufsache und Verschaffung des ungestörten Besitzes (NB: nicht ET)
(bis usucapio stattgefunden)

… Übergabe von Zugehör und Nebensachen, die zur Hauptsache ghören

… Wertersatz, wenn Sache durch sein Verschulden untergeht
(contra: zufälliger Diebstahl: K haftet)

… für Bewachung der Sache (custodia) bis Abholung/Lieferung an K

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2
Q

Kaufvertrag: Eviktionshaftung

A

Eviktion: Vertreibung aus Besitz, aus Prozess folgt Besitzverlust

rei vindicatio: Arbiträrklage

d. h. Beklagter kann
1. freiwillige Herausgabe
2. Geldkondemnation

Eviktionshaftung greift bei beiden, aber nur wenn K mit Klage aus dem Besitz vertrieben

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3
Q

Kaufvertrag: Gefahrtragung

wer von beiden Parteien hat das Risiko eines zufälligen Untergangs der Sache zu tragen?

A

GRDS:
ET trägt Vorteil (ET) und Nachteil (Gefahr)

PERFEKTIONSPRINZIP:
sobald vollständiger und gültiger Konsens
=> Gefahrübergang auf K

braucht also

  1. bestimmte Sache
  2. bestimmten Preis
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4
Q

Kaufvertrag: Sachmängelgewährleistung

A

EDIKT DER KURULISCHEN ÄDILEN
> Sondervorschriften für Marktkauf
> für bestimmte Güter mit besonderer Bedeutung
> Ediktbestimmungen können in Käuferklage aufgenommen werden als Ausdruck von T&G
- Erstreckung auf alle verkaufte Sachen
- V darf Mängel nicht verschweigen
=> VK haftet auch ohne Verschulden - Gewährleistung als Kausalhaftung
- V muss für Zusagen einstehen

SKLAVENKAUF

  • V muss über Krankheiten und Mängel des S aufklären
  • V wird an Zusagen zur Qualität festgehalten
  • Verstoss => Klage auf Rückgabe der Sache gegen Erstattung des Kaufpreises

ZUGTIERE

  • V muss über Krankheiten und Mängel des Z aufklären
  • V muss Tier mit Geschirr geben
  • Verstoss => Klage auf Leistung des Geschirrs innert 60 Tagen, Rückgabe Sache innert 6 Mt., Klage auf Erstattung Minderwert inner 12 Mt.
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5
Q

Käuferklage wegen Sachmängeln

A

WANDELUNGSKLAGE (wie in Edikt der Ädilen)
- Rückgabe der Sache gegen Erstattung Kaufpreis

MINDERUNGSKLAGE (wie Jumentenedikt)
- Erstattung des (relativen) Minderwertes

NB:
Schadenersatz für Mangelfolgeschäden:
wenn V Mängel kannte und erkennen konnte, dass der Mangel sich nachteilig auf das bereits vorhandene Vermögen des K auswirken könnte

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