II07: Obligationenrecht: Konsensualkontrakte III: Kaufvertrag - Pflichten und Haftung der Parteien, Gefahrtragung Flashcards
Pflichten und Haftung des Verkäufers
Verkäufer haftet mit der Käuferklage auf…
… Übergabe der Kaufsache und Verschaffung des ungestörten Besitzes (NB: nicht ET)
(bis usucapio stattgefunden)
… Übergabe von Zugehör und Nebensachen, die zur Hauptsache ghören
… Wertersatz, wenn Sache durch sein Verschulden untergeht
(contra: zufälliger Diebstahl: K haftet)
… für Bewachung der Sache (custodia) bis Abholung/Lieferung an K
Kaufvertrag: Eviktionshaftung
Eviktion: Vertreibung aus Besitz, aus Prozess folgt Besitzverlust
rei vindicatio: Arbiträrklage
d. h. Beklagter kann
1. freiwillige Herausgabe
2. Geldkondemnation
Eviktionshaftung greift bei beiden, aber nur wenn K mit Klage aus dem Besitz vertrieben
Kaufvertrag: Gefahrtragung
wer von beiden Parteien hat das Risiko eines zufälligen Untergangs der Sache zu tragen?
GRDS:
ET trägt Vorteil (ET) und Nachteil (Gefahr)
PERFEKTIONSPRINZIP:
sobald vollständiger und gültiger Konsens
=> Gefahrübergang auf K
braucht also
- bestimmte Sache
- bestimmten Preis
Kaufvertrag: Sachmängelgewährleistung
EDIKT DER KURULISCHEN ÄDILEN
> Sondervorschriften für Marktkauf
> für bestimmte Güter mit besonderer Bedeutung
> Ediktbestimmungen können in Käuferklage aufgenommen werden als Ausdruck von T&G
- Erstreckung auf alle verkaufte Sachen
- V darf Mängel nicht verschweigen
=> VK haftet auch ohne Verschulden - Gewährleistung als Kausalhaftung
- V muss für Zusagen einstehen
SKLAVENKAUF
- V muss über Krankheiten und Mängel des S aufklären
- V wird an Zusagen zur Qualität festgehalten
- Verstoss => Klage auf Rückgabe der Sache gegen Erstattung des Kaufpreises
ZUGTIERE
- V muss über Krankheiten und Mängel des Z aufklären
- V muss Tier mit Geschirr geben
- Verstoss => Klage auf Leistung des Geschirrs innert 60 Tagen, Rückgabe Sache innert 6 Mt., Klage auf Erstattung Minderwert inner 12 Mt.
Käuferklage wegen Sachmängeln
WANDELUNGSKLAGE (wie in Edikt der Ädilen)
- Rückgabe der Sache gegen Erstattung Kaufpreis
MINDERUNGSKLAGE (wie Jumentenedikt)
- Erstattung des (relativen) Minderwertes
NB:
Schadenersatz für Mangelfolgeschäden:
wenn V Mängel kannte und erkennen konnte, dass der Mangel sich nachteilig auf das bereits vorhandene Vermögen des K auswirken könnte