II09: Obligationenrecht: Deliktsobligationen: furtum Flashcards
Allgemeine Merkmale der Deliktsobligationen
delictum = Unrechtstat > Sanktion: Schadenersatz und Vermögensstrafe -> Primärziel: Bestrafung > auf Busse gerichtet > NICHT vererblich > Noxalhaftung (noxae deditio)
(NICHT: crimen = öff. Straftat, sanktioniert im Strafprozess)
Diebstahl (furtum): VSS (=DEF.)
> vorsätzliches und heimliches Ansichbringen einer fremden Sache mit BEREICHERUNGSABSICHT
JEDES anfassen (contrectare): Wegnahme, Unterschlagung/Veruntreuung, wissentliche Annahme einer nicht geschuldeten Leistung
auch Wegnahme des Gebrauchs/der Sache aus Ersitzungs- oder Pfandbesitz
Rechtsfolgen des Diebstahls; actio furti
bei furtum manifestum: urpsr. Tötungsrecht des ET, danach Busse auf vierfachen Wert (quadruplum)
bei furtum nec manifestum: Busse auf doppelten Sachwert (duplum)
+ kumulierbar mit condictio ex causa furtiva oder mit rei vindicatio
VSS: condictio ex causa furtiva
“Klage des ET gegen den Dieb auf Heraushabe des Sachwertes”
> furtum
rei vindicatio hat keinen Sinn (Sachverlust noch nicht genügend!)
Dieb hat geldwerten Vorteil aus der gestohlenen Sache
Vorteil ist ungerechtfertigt
actio furti
> Vorsatz > Heimlich > Fremde Sache > gegen Willen > Bereicherungsabsicht
- aktivlegitimiert: wirtschaftlich geschädigter
- offenkundig??