I07: Sachenrecht: Originärer Eigentumserwerb I Flashcards
rei vindicatio
Eigentumsklage
Klage
- des besitzlosen Eigentümers
- gegen den Besitzer (auf Herausgabe)
Klageziel: RESTITUTIO
wobei
=> Grundsatz der Geldkondemnation
=> Richter kann nicht Naturalexekution forcieren
Wiederherstellung des Zustandes bei litis contestatio
litis contestatio
Streitbefestigung
Zeitpunkt, an dem das Verfahren vom Prätor an den Richter übergeht
die einschlägige Klageformel stehen fest
rei vindicatio: exceptio doli
Eigentumsklage: Arglisteinrede
wenn
- Besitzer gutgläubig war
- Verwendungen, die nötig / nützlich (/nicht luxuriös)
gibt dem Besitzer ein Zurückbehaltungsrecht
alle Besitzer dürfen das, was auch getrennt sinnvoll
=> wegnehmen
==> die Wegnahme kann der Kläger durch Wertersatz abwenden
occupatio
Eigentumserwerb durch Aneignung
> Herrenlosigkeit der Sache
- gerade entstehend
- in der Natur
- derelictio
Erlangung der tatsächlichen Gewalt (corpus+animus)
Aneignungswille = Wille des Okkupanten, das Eigentum auszuüben
Wilde Tiere => fangen
Gezähmte Tiere => Rückkehrwillen des Tieres vorhanden = Besitz desjenigen, zu dem das Tier zurückkehrt
derelictio
Eigentumsaufgabe
- Willentliche Aufgabe des BESITZES an der Sache
- Wille, das EIGENTUM durch die Besitzaufgabe aufzugeben
Fruchterwerb
Grundsatz:
Früchte werden durch Trennung von Muttersache selbständige Sachen
Eigentumserwerb an Früchten
- ET der Muttersache
- gutgläubige Käufer (d.h. gutgläubiger Eigenbesitzer, der glaubt, ein Besitzrecht zu haben)
- Nutzniesser