I07: Sachenrecht: Originärer Eigentumserwerb I Flashcards

1
Q

rei vindicatio

Eigentumsklage

A

Klage

  • des besitzlosen Eigentümers
  • gegen den Besitzer (auf Herausgabe)

Klageziel: RESTITUTIO

wobei
=> Grundsatz der Geldkondemnation
=> Richter kann nicht Naturalexekution forcieren

Wiederherstellung des Zustandes bei litis contestatio

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2
Q

litis contestatio

Streitbefestigung

A

Zeitpunkt, an dem das Verfahren vom Prätor an den Richter übergeht

die einschlägige Klageformel stehen fest

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3
Q

rei vindicatio: exceptio doli

Eigentumsklage: Arglisteinrede

A

wenn

  • Besitzer gutgläubig war
  • Verwendungen, die nötig / nützlich (/nicht luxuriös)

gibt dem Besitzer ein Zurückbehaltungsrecht

alle Besitzer dürfen das, was auch getrennt sinnvoll
=> wegnehmen
==> die Wegnahme kann der Kläger durch Wertersatz abwenden

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4
Q

occupatio

Eigentumserwerb durch Aneignung

A

> Herrenlosigkeit der Sache
- gerade entstehend
- in der Natur
- derelictio
Erlangung der tatsächlichen Gewalt (corpus+animus)
Aneignungswille = Wille des Okkupanten, das Eigentum auszuüben

Wilde Tiere => fangen
Gezähmte Tiere => Rückkehrwillen des Tieres vorhanden = Besitz desjenigen, zu dem das Tier zurückkehrt

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5
Q

derelictio

Eigentumsaufgabe

A
  • Willentliche Aufgabe des BESITZES an der Sache

- Wille, das EIGENTUM durch die Besitzaufgabe aufzugeben

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6
Q

Fruchterwerb

A

Grundsatz:
Früchte werden durch Trennung von Muttersache selbständige Sachen

Eigentumserwerb an Früchten

  • ET der Muttersache
  • gutgläubige Käufer (d.h. gutgläubiger Eigenbesitzer, der glaubt, ein Besitzrecht zu haben)
  • Nutzniesser
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