II1: Obligationenrecht: Realkontrakte I: Darlehen und condictio Flashcards
Obligationenrecht - generell
- Vertragsrecht
- ausservertragliches Haftungsrecht (Deliktsrecht)
obligatio (Forderung) wird von actio (Klage) unterschieden
Obligation gibt
> actio in personam (persönliche Klage)
> actio in rem (dingliche Klage) zum Schutz eines dinglichen Rechts
Obligationenrecht: Typenzwang
Verträge nur möglich in 4 anerkannten Typen (=anerkannte Klagemöglichkeiten)
- Litteralkontrakt = Eintrag ins Hausbuch (egal)
- Realkontrakt = Übergabe (zum ET/Besitz) einer Sache
- Verbalkontrakt = Stipulation (förmliches Versprechen)
- Konsensualkontrakt = Einigung der Parteien (mit bestimmten anerkannten Inhalten)
Realkontrakte
= Verpflichtungswirkung durch Hingabe einer Sache
+ Übereinkunft der Parteien
Darlehen vs. Leihe/Hinterlegung
Darlehen: Übergabe zum ET
Leihe/Hinterlegung: Übergabe zum Besitz
weil Sache dort sicherer
DEF mutuum
DEF Darlehen
> Hingabe von
vertretbaren Sachen (Mass/Zahl/Gewicht)
ins ET des Kreditnehmers
mit der Verpflichtung, Sachen gleicher Art/Güte zurückzugeben
VSS mutuum
VSS Darlehen
> Einigung Parteien über Abschluss eines Darlehens
Auszahlung von Geld oder Übergabe des vereinbarten Masses/Anzahl/Gewichts der vertretbaren Sache
Vereinbarung einer Rückzahlung oder Rückübertragung (Sachen gleicher Art & Güte)
Darlehen - Konsequenz des realen Charakters
- Darlehensgeber muss (minimum bonitarischer) ET der Sache sein (Ausnahme: Verbrauch des Geldes = ET-Erwerb)
- Hingabe von weniger Geld oder Mass/Zahl/Gewicht als vereinbart => Vertrag kommt zustande in der geringeren Höhe
- Keine Zinszahlungspflicht aus Realkontrakt (der Natur nach unentgeltlich)
mutuum/stipulation: condictio DEF. + VSS
DEF
abstrakte formulierte Klage => nennt Klagegrund nicht, sondern setzt Verpflichtung voraus (Mutuum oder Stipulation)
- Verpflichtungsgrundlage (mutuum/Stipulation)
- entscheidend ist, dass es um eine bestimmte Geldsumme oder Menge vertretbarer Sachen geht
- VERPFLICHTUNG
- FÄLLIGKEIT
EINREDE
exceptio doli = Urkunde, dass Darlehen ausbezahlt, aber eig nicht
exceptio pacti = Klage trotz vereinbartem Zahlungsaufschub
VSS: mutuum: condictio indebiti
> Rückgabeverpflichtung aus Fehlen eines Rechtsgrundes (vorgestellte Schuld inexistent)
Irrtum des Zahlenden über das Bestehen des Rechtsgrundes