II06: Obligationenrecht: Konsensualkontrakte II: Kaufvertrag Flashcards
Emptio venditio
Kaufvertrag „Kauf und Verkauf“
VSS:
Konsens über Kaufsache und Kaufpreis (modern: essentialia negotii)
FOLGE:
Verpflichtung des Käufers auf Zahlung des Kaufpreises (+Einhaltung weiterer Vereinbarungen)
Verpflichtung des Verkäufers auf Übergabe der Sache (und Beistand des Käufers im Fall der Eviktion)
MERKE:
ohne Kaufsache/bestimmten Kaufpreis
=> kein wirksamer Konsens
BARKAUFPRINZIP:
der Preis muss in Geld bestehen
=/= Tauschvertrag, nicht anerkannt
Unwirksamkeit des Konsens
durch Irrtum
- Identitätsirrtum
(meinen unterschiedliche Sachen)
- falsche Bezeichnung i.O. (Sklavenname verwechselt, aber gleiche Sache gemeint)
- Irrtum über Eigenschaften (richtet sich nach Wesentlichkeit der Eigenschaft nach der Verkehrsanschauung)
Einigung über Kaufsache
Welche sachen
Gestohlen/fremd
Irrtümer
Kaufsache muss existieren und dem Privatrechtsverkehr unterliegen
> Verkauf einer fremden Sache ist wirksam => Problem der Rechtsmängelgewährleistung
> Verkauf gestohlener Sachen
- Kenntnis der Parteien: unwirksam
- Kenntnis des Käufers: Verkäufer nicht verpflichtet
- Kenntnis des Verkäufers: Kaufvertrag besteht (Käuferschutz)
Irrtum über Identität : Nichtigkeit
Irrtum über Eigenschaft : keine Nichtigkeit, ausser Eigenschaft ist wesentlich
Einigung über Kaufpreis
- Vereinbarung genügt - es bedarf keiner Anzahlung/Bezahlung
- Preis: fix + bestimmt
- Preis: in Bargeld
=> Tauschvertrag kein Kaufvertrag
Abgrenzung Kauf und Tausch
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Sabinianer:
- Kauf = Tausch
- Klage aus Kauf/Verkauf
Proculianer
- Kauf =/= Tausch
- höchstens eine auf den SV lautende Klage mit hohem Risiko
emptio rei speratae
Kauf künftiger Sachen
Kaufvertrag ist eig. ohne Sache unwirksam
Römer lassen aber Kaufvertrag über zukünftige Sache zu, sofern die Sache bestimmbar ist
> Konsens wirksam, wenn Sache entsteht
(Verkäufer haftet für vorsätzliche Bedingungvereitelung, nicht jedoch für höhere Gewalt)
emptio sepi
Hoffnungskauf
Kauf einer Erwerbshoffnung
> Konsens von vornherein wirksam
Käufer trägt Risiko der Erfolglosigkeit