Offene Zwangsmassnahmen VI Flashcards
Wann handelt es sich um eine unzulässige Beweiausforschung anstelle eines Zufallsfundes?
Kein Zufallsfund, sondern unzulässige Beweisausforschung («fishing expedition»), wenn Durchsuchung bzw. Untersuchung kein hinreichender Tatverdacht zugrunde lag.
Wann sind Zufallsfunde verwertbar?
2P
- Zufallsfunde verwertbar, wenn Durchsuchung für das konkrete Delikt und gegen die betroffene Person zulässig gewesen wäre und keine besonderen Umstände (etwa Berufsgeheimnisse) dagegen sprechen.
- Aus «fishing expeditions» resultierende Beweise sind grds. unverwertbar (siehe BGE 137 I 218 E. 2.3.2)
An wem oder was ist eine DNA-Analyse zulässig?
Art. 255 ff.
- beschuldigten Personen
- anderen Personen (damit diese als beschuldigte Personen ausgeschlossen werden können)
- toten Personen
- tatrelevantem biologischem Material (Tatspuren)
Wer darf wann Probeentnahmen anordnen?
3P
> Polizei: nicht invasive Proben (WSA) und biologische Tatortspuren
> Staatsanwaltschaft: Durchführung der DNA-Analyse (Art. 255 Abs. 1)
> Gerichte:
- bei Massenuntersuchungen zur Aufklärung von Verbrechen das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft (Art. 256)
- im Urteil zwecks DNA Profilerstellung das urteilende Gericht, um künftige Taten zu erkennen und vergangene Delikte abzuklären (Art. 257).
Was ist die Beschlagnahme?
Entzug bzw. Verfügungsbeschränkung über Gegenstände oder Vermögenswerte und vorläufige staatliche Sicherung ohne Einverständnis der betroffenen Person – subsidiär zur Herausgabepflicht.
Welche vier Formen der Beschlagnahme gibt es?
- Kostendeckungsbeschlagnahme: Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen, Entschädigungen i.S.v. Art. 433 (nicht aber von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen)
- Restitutionsbeschlagnahme: Rückgabe von Deliktsgut an Geschädigte (vgl. Art. 73 StGB); BGE 139 IV 209
- Einziehungsbeschlagnahme: Vorsorgliche Massnahme zur Durchsetzung des Einziehungsrechts gemäss Art. 69 ff. StGB; BGer 1B_342/2018 (Bagger, u. a. betreffend Umweltdelikten)
Wen trifft die Herausgabepflicht?
2P
- Inhaber/Inhaberin
- keine Herausgabepflicht des Beschuldigten («nemo tenetur») und von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen im Umfang ihres Verweigerungsrechts.
Welche Voraussetzungen müssen bei der Beschlagnahme erfüllt sein?
(3P)
- Wahrscheinlichkeit, dass die Beschlagnahmeobjekte im Verlaufe des Strafverfahrens zu einem der angestrebten Zwecke gebraucht werden (Beweismittel-, Kostendeckungs-, Restitutions- oder Einziehungsbeschlagnahme).
- Nichtvorliegen eines Beschlagnahmeverbots.
- Verhältnismässigkeit
Wie verhält es sich bei der Beschlagnhamepflicht bezüglich von E-Mails?
> E-Mails, wenn noch nicht versendet bzw. beim Absender gespeichert sowie oder bereits empfangen bzw. vom Empfänger gespeichert
> während des Übermittlungsvorgang vom Zeitpunkt der Versendung (Ankunft, Überprüfung des Accounts und Zwischenspeicherung beim Provider des Absenders -> Weiterleitung zum Provider des Empfänger, Überprüfung des Accounts und Zwischenspeicherung) bis zum Abruf bzw. Lesezugriff des Empfängers Überwachung gem. Art. 269 ff.
In welchen Fällen besteht ein Zeugnisverweigerungsverbot?
3P
Art. 264
> Unterlagen aus dem Verkehr des Beschuldigten mit seiner Verteidigung – erstreckt sich auch auf Auskunftspersonen («absolutes Beschlagnahmeverbot»)
> Persönliche Aufzeichnungen und Korrespondenz des Beschuldigten, wenn sein Interesse am Schutz der Persönlichkeit das Strafverfolgungsinteresse überwiegt.
- Beispiele: Tagebücher, Liebesbriefe, Informationen über das Sexualleben oder über körperliche Gebrechen
> Gegenstände, namentlich Aufzeichnungen und Korrespondenzen, die aus dem Verkehr zwischen der beschuldigten Person und Zeugnisverweigerungsberechtigten gemäss Art. 170-173 stammen
Wie läuft das Verfahren der Beschlagnahme ab?
> Herausgabebefehl bzw. Beschlagnahmebefehl durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.
> Provisorische Sicherstellung bei «Gefahr im Verzug» durch die Polizei.
> Erstellung eines Verzeichnisses der beschlagnahmten Gegenstände und Aufbewahrung derselben.
> Spezialfälle: Grundbuchsperre bei Liegenschaften /
Kontosperre
> Eventuell vorzeitige Verwertung