Offene Zwangsmassnahmen VI Flashcards

1
Q

Wann handelt es sich um eine unzulässige Beweiausforschung anstelle eines Zufallsfundes?

A

Kein Zufallsfund, sondern unzulässige Beweisausforschung («fishing expedition»), wenn Durchsuchung bzw. Untersuchung kein hinreichender Tatverdacht zugrunde lag.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wann sind Zufallsfunde verwertbar?

2P

A
  • Zufallsfunde verwertbar, wenn Durchsuchung für das konkrete Delikt und gegen die betroffene Person zulässig gewesen wäre und keine besonderen Umstände (etwa Berufsgeheimnisse) dagegen sprechen.
  • Aus «fishing expeditions» resultierende Beweise sind grds. unverwertbar (siehe BGE 137 I 218 E. 2.3.2)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

An wem oder was ist eine DNA-Analyse zulässig?

A

Art. 255 ff.
- beschuldigten Personen

  • anderen Personen (damit diese als beschuldigte Personen ausgeschlossen werden können)
  • toten Personen
  • tatrelevantem biologischem Material (Tatspuren)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wer darf wann Probeentnahmen anordnen?

3P

A

> Polizei: nicht invasive Proben (WSA) und biologische Tatortspuren

> Staatsanwaltschaft: Durchführung der DNA-Analyse (Art. 255 Abs. 1)

> Gerichte:
- bei Massenuntersuchungen zur Aufklärung von Verbrechen das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft (Art. 256)

  • im Urteil zwecks DNA Profilerstellung das urteilende Gericht, um künftige Taten zu erkennen und vergangene Delikte abzuklären (Art. 257).
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was ist die Beschlagnahme?

A

Entzug bzw. Verfügungsbeschränkung über Gegenstände oder Vermögenswerte und vorläufige staatliche Sicherung ohne Einverständnis der betroffenen Person – subsidiär zur Herausgabepflicht.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Welche vier Formen der Beschlagnahme gibt es?

A
  • Kostendeckungsbeschlagnahme: Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen, Entschädigungen i.S.v. Art. 433 (nicht aber von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen)
  • Restitutionsbeschlagnahme: Rückgabe von Deliktsgut an Geschädigte (vgl. Art. 73 StGB); BGE 139 IV 209
  • Einziehungsbeschlagnahme: Vorsorgliche Massnahme zur Durchsetzung des Einziehungsrechts gemäss Art. 69 ff. StGB; BGer 1B_342/2018 (Bagger, u. a. betreffend Umweltdelikten)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Wen trifft die Herausgabepflicht?

2P

A
  • Inhaber/Inhaberin
  • keine Herausgabepflicht des Beschuldigten («nemo tenetur») und von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen im Umfang ihres Verweigerungsrechts.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Welche Voraussetzungen müssen bei der Beschlagnahme erfüllt sein?
(3P)

A
  • Wahrscheinlichkeit, dass die Beschlagnahmeobjekte im Verlaufe des Strafverfahrens zu einem der angestrebten Zwecke gebraucht werden (Beweismittel-, Kostendeckungs-, Restitutions- oder Einziehungsbeschlagnahme).
  • Nichtvorliegen eines Beschlagnahmeverbots.
  • Verhältnismässigkeit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Wie verhält es sich bei der Beschlagnhamepflicht bezüglich von E-Mails?

A

> E-Mails, wenn noch nicht versendet bzw. beim Absender gespeichert sowie oder bereits empfangen bzw. vom Empfänger gespeichert

> während des Übermittlungsvorgang vom Zeitpunkt der Versendung (Ankunft, Überprüfung des Accounts und Zwischenspeicherung beim Provider des Absenders -> Weiterleitung zum Provider des Empfänger, Überprüfung des Accounts und Zwischenspeicherung) bis zum Abruf bzw. Lesezugriff des Empfängers Überwachung gem. Art. 269 ff.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

In welchen Fällen besteht ein Zeugnisverweigerungsverbot?

3P

A

Art. 264
> Unterlagen aus dem Verkehr des Beschuldigten mit seiner Verteidigung – erstreckt sich auch auf Auskunftspersonen («absolutes Beschlagnahmeverbot»)

> Persönliche Aufzeichnungen und Korrespondenz des Beschuldigten, wenn sein Interesse am Schutz der Persönlichkeit das Strafverfolgungsinteresse überwiegt.

  • Beispiele: Tagebücher, Liebesbriefe, Informationen über das Sexualleben oder über körperliche Gebrechen

> Gegenstände, namentlich Aufzeichnungen und Korrespondenzen, die aus dem Verkehr zwischen der beschuldigten Person und Zeugnisverweigerungsberechtigten gemäss Art. 170-173 stammen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Wie läuft das Verfahren der Beschlagnahme ab?

A

> Herausgabebefehl bzw. Beschlagnahmebefehl durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

> Provisorische Sicherstellung bei «Gefahr im Verzug» durch die Polizei.

> Erstellung eines Verzeichnisses der beschlagnahmten Gegenstände und Aufbewahrung derselben.

> Spezialfälle: Grundbuchsperre bei Liegenschaften /
Kontosperre

> Eventuell vorzeitige Verwertung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly