Offene Zwangsmassnahmen IV Flashcards
Wann kann eine Person ihren Straf- und Massnahmenvollzug frühzeitig antreten? Welche Vorteile bringt dies für den Beschuldigten?
(1 + 2P)
Art. 236: Vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug
1 Die Verfahrensleitung kann der beschuldigten Person bewilligen, Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehende Massnahmen vorzeitig anzutreten, sofern der Stand des Verfahrens es erlaubt..
Vorteile
- Mehr Bewegungsfreiheit
- Abwechslungsreicher Alltag (Möglichkeit zur Arbeit)
Wie hoch ist die Maximalfrist für die Anordnung der Untersuchungshaft?
(2P)
- Die Untersuchungshaft wird nicht schon dann gesetzeswidrig, wenn die Staatsanwaltschaft den Haftantrag nicht innert 48 Stunden nach der Festnahme beim ZMG einreicht, sondern erst, wenn das ZMG den Haftentscheid dem Festgenommenen nicht innert 96 Stunden seit der Festnahme eröffnet.
- Allerdings sollen die gesetzlichen Maximalfristen aufgrund des Beschleunigungsgebotes im Normalfall unterschritten und höchstens in begründeten Einzelfällen ausgeschöpft werden.
Wie steht es um die Beschwerderechte des Beschuldigten bzw. der Staatsanwaltschaft bezüglich der Haftanordnung?
(3P)
Art. 222: Rechtsmittel
Die verhaftete Person kann Entscheide über die Anordnung, die Verlängerung und die Aufhebung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft bei der Beschwerdeinstanz anfechten. […]
Art. 226: Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts
[…]
5 Ordnet es die Untersuchungshaft nicht an, so wird die beschuldigte Person unverzüglich freigelassen.
BGE 137 IV 22 und BGE 137 IV 87: auch der Staatsanwaltschaft kommt ein Beschwerderecht gegen Haftentscheide zu
«öffentliches Interesse an einer funktionierenden Strafjustiz»
Wie muss die Staatsanwaltschaft vorgehen, um ein Haftgesuch zu verlängern?
(3P)
Einreichung des begründeten Haftverlängerungsgesuches durch die Staatsanwaltschaft spätestens 4 Tage vor Ablauf der Haftdauer beim Zwangsmassnahmengericht (Art. 227 Abs. 2)
+
Stellungnahme der beschuldigten Person.
Resultat: durch einen Entscheid des ZMG.
Wie läuft das Verfahren ab, wenn ein Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten eingereicht wird? (Nur Ablehnung)
(5P)
Haftentlassungsgesch der beschuldigten Person jederzeit möglich (Art. 228 Abs.1) unter vorbehält einer max. einmonatigen Sperrfrist (Abs. 5).
Darauf folgt ein Entscheid der StA.
Bei einer Ablehnung wird der Antrag an das ZMG weitergeleitet. (Innerhalb 3 Tagen + Stellungnahme der StA (Abs. 2))
Zudem muss die beschuldigte Person ihren Antrag wiederholen (Replik)
Spätestens 5 Tage nach deren Eingang trifft die ZMG eine Entscheidung.
Wer ist wann für die Anordnung von Durchsuchungen und Untersuchungen zuständig?
(3P)
- Vorverfahren: Staatsanwaltschaft (Art. 241 Abs. 1)
- Gerichte, in dringenden Fällen ihre Verfahrensleitung
- Polizei bei Gefahr im Verzug (Art. 241 Abs. 3)
Was muss der Durchsuchungs- bzw. Untersuchungsbefehl enthalten?
(3P)
Art. 241
• Die zu durchsuchenden oder zu untersuchenden Personen, Räumlichkeiten, Gegenstände oder Aufzeichnungen.
- Den Zweck der Massnahme
- Die mit der Durchführung beauftragten Behörden oder Personen.
Was ist die Begriffsbestimmung der Hausdurchsuchung?
> Begriffsbestimmung: Durchsuchung einer geschützten Räumlichkeit i.S.v. StGB 186.
Welche Voraussetzungen müssen für die Hausdurchsuchung erfüllt sein?
(4 + 1P)
> Grundsatz: mit Einwilligung des Berechtigten.
> Zulässigkeit ohne Einwilligung: wenn Grund zu Annahme besteht, dass:
- sich darin eine gesuchte Person befindet.
- sich darin Tatspuren oder zu beschlagnahmende Gegenstände befinden.
- darin Straftaten begangen werden.
> Bei gegebenen Voraussetzungen darf Hausdurchsuchung auch bei unbeteiligten Dritten durchgeführt werden
Welche Anforderungen werden an die Freiwilligkeit bei Hausdurchsuchungen gestellt?
Informierte Freiwilligkeit
• Informierte Freiwilligkeit fehlt, falls nicht aufgeklärt wird, dass ohne Zustimmung keine Hausdurchsuchung erfolgt und Ablehnung der Zustimmung keine Begründung erfordert