Geschädigte Person Flashcards

1
Q

Welche Rechte hat die geschädigte Person?

2P

A

Recht, sich als Privatkläger zu konstituieren Weitere Verfahrensrechte nur nach Massgabe von Art. 105 Abs. 2 StPO oder des StGB.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Welche weiteren Rechte hat das Opfer?

3P

A

Zusätzliche besondere Informations- und Schutzrechte, z.B:

• Vermeiden einer Konfrontation

  • Ausschluss Öffentlichkeit
  • Vertrauensperson
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Welche Rechte hat der Privatkläger?

5P

A

Alle Parteirechte nach Art. 107 StPO (Mitwirkungs- und Kontrollrechte), z.B.:

  • Akteneinsicht
  • Äusserungsrecht
  • Beweisanträge
  • Rechtsmittel
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wer ist die geschädigte Person?

2P

A

Art. 115: Geschädigte Person
1 Als geschädigte Person gilt die Person, die durch die Straftat in ihren Rechten unmittelbar verletzt worden ist.

2 Die zur Stellung eines Strafantrags berechtigte Person gilt in jedem Fall als geschädigte Person.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Welche Stellung hat die geschädigte Person?

3P

A

Prozessuale Stellung
– keine Parteistellung per se, sondern zunächst «anderer Verfahrensbeteiligter»

– jedoch Recht, sich als Privatklägerschaft zu konstituieren (Art. 118 Abs. 1); Einvernahme als Auskunftsperson, Rechte gemäss Art. 105 Abs. 1

– sofern keine Konstituierung als Privatklägerin: keine Parteistellung; Einvernahme als Zeuge (Art. 166 Abs. 1); Rechte gemäss Art. 105 Abs. 2

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wer ist das Opfer?

3P

A

Art. 116: Opfer
1 Als Opfer gilt die geschädigte Person, die durch die Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist.

> Opfer = qualifizierter und privilegierter Geschädigter

> Grenzbereiche z.B.: Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Ehrverletzung, Rassendiskriminierung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Welche Stellung hat das Opfer?

A

Rechte stehen dem Opfer per se zu; d.h. unabhängig von Konstituierung als Privatklägerin.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Welche allgemeinen Schutzrechte für Opfer existieren?

6P

A

Ganz oder teilweiser Ausschluss der Öffentlichkeit bei Gerichtsverhandlung
Art. 70 Abs. 1 lit. a

Verbot der Veröffentlichung der Identität des Opfers ausserhalb des Verfahrens
Art. 74 Abs. 4

Anspruch auf Wahrung der Persönlichkeitsrechte auf allen Stufen des Verfahrens durch Strafbehörden
Art. 152 Abs. 1

Begleitung durch max. 3 Vertrauenspersonen wenn Öffentlichkeit ausgeschlossen Art. 70 Abs. 2

Vertrauensperson bei allen Verfahrenshandlungen
Art. 152 Abs. 2

Recht auf Begebungsvermeidung mit der beschuldigten Person
Art. 152 Abs. 3

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Welche speziellen Schutzrechte existieren für Opfer von Sexualdelikten?
(5P)

A

Einvernahme durch Person gleichen Geschlechts
Art. 152 Abs. 1

Besondere Zusammensetzung des Gerichts
Art. 335 Abs. 4

Übersetzung durch Person gleichen Geschlechts
Art. 68 Abs. 4

(Verstärktes) Recht auf Nicht- Konfrontation mit der beschuldigten Person
Art. 153 Abs. 2

Recht, die Antwort auf Fragen zur Intimsphäre zu verweigern
Art. 169 Abs. 4

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Welche besonderen Schutzrechte existieren für kindliche Opfer?
(4P)

A

Ausschluss Vertrauensperson
Art. 154 Abs. 3

Einvernahme so rasch als möglich
Art. 154 Abs. 4 lit. a

Einstellung des Verfahrens im Interesse und mit Zustimmung des Kindes bzw. der gesetzlichen Vertretung
Art. 319 Abs. 2

Mitteilungspflichten an KESB
Art. 75 Abs. 2

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Welche drei Schutzrechte existieren, wenn erkennbar ist, dass die Einvernahme oder die Gegenüberstellung für das Kind zu einer schweren psychischen Belastung führen könnte?

A

Wenn möglich nur eine Einvernahme, während des Verfahrens dürfen i.d.R. max.zwei Einvernahmen durchgeführt werden
Art.154 Abs. 4 lit. b und c

(Nicht absolute) Pflicht zur Vermeidung der Konfrontation mit der beschuldigten Person
Art. 154 Abs. 4 lit. a

Einvernahmen werden im Beisein einer Spezialistin oder spezifisch ausgebildeter Ermittlungsbeamtin durchgeführt
Art. 154 Abs. 4 lit. d

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly