Grundlagen Flashcards
Welches sind die ersten drei Schritte eines Strafrechtsfalls?
- Meldung eines mutmasslich strafrechtsrelevanten Sachverhalts («Bringkriminalität» im Gegensatz zur «Holkriminalität») an die Polizei.
- Einleitung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens (erste Ermittlungsmassnahmen) aufgrund eines Tatverdachts.
- Spurensuche am Tatort und erste Einvernahmen.
Welche drei Schritte werden im Untersuchungsverfahren vollzogen?
Sachverhaltsermittlung durch Staatsanwaltschaft.
Durchführung von Einvernahmen.
Anordnung von Zwangsmassnahmen (z.B. Durchsuchung, Haftverfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht etc.).
Wie kann das Vorverfahren abgeschlossen werden?
3P
Durch Einstellung /Nichtanhandnahme (Rechtsmittel: Beschwerde)
Durch Strafbefehl (Rechtsbehelf: Einsprache).
Durch Anklageerhebung am Gericht.
Was geschieht im Hauptverfahren?
Abschluss des Verfahrens durch Urteil. (i.d.R. Verurteilung oder Freispruch)
Eventuell ein abgekürztes Verfahren.
Welche drei Punkte kommen beim Rechtsmittelverfahren in Frage?
- Berufung
- Revision
- Beschwerde an das Bundesgericht
Was ist die Definition des Strafverfahrens?
Durch Tatverdacht veranlasstes geordnetes und justizförmiges, durch Prozesshandlungen der Prozessbeteiligten vorangetriebenes - dynamisches - Verfahren mit Ziel der justiziablen Entscheidung.
Wie wird das STPO vom Polizeirecht abgegrenzt?
2P
Gefahrabwehrrecht vs. repressive Polizeitätigkeit
Fliessender Übergang bei sog. Vorfeldermittlungen.
Was sind die Ziele des Strafverfahrens?
3P
Ziel des Strafverfahrens ist die:
1. materielle richtige,
- prozessordnungsgemässe,
- Rechtsfrieden schaffende
Entscheidung über die Strafbarkeit eines Beschuldigten.
Was bedeutet Materiell richtige Entscheidung?
Aufklärung des «wahren» Sachverhalts (»Verdachtsklärung») und zutreffende Subsumtion unter einen Straftatbestand.
Was bedeutet Prozessordnungsgemässe Entscheidung?
Einhaltung der Verfahrensnormen.
Justizförmigkeit des Verfahrens
Was versteht man unter der Schaffung von Rechtsfrieden?
Insbesondere die Schaffung der Rechtssicherheit.