Hauptverfahren Flashcards
1
Q
Was geschieht mit dem Übergang vom Vor- in das Hauptverfahren?
(2P)
A
- Verfahrensleitung geht von der Staatsanwaltschaft auf das Gericht über.
- Verfahrensleitende Entscheidungen werden vom Präsidium des Spruchkörpers getroffen.
2
Q
Was prüft das Gericht an der Anklageschrift?
A
Anklagezulassung (Art. 329)
Die Verfahrensleitung prüft, ob:
a. die Anklageschrift und die Akten ordnungsgemäss erstellt sind; b. die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind;
c. Verfahrenshindernisse bestehen.
3
Q
Welche fünf Phasen bestehen bei der Hauptverhandlung?
A
- Eröffnungsphase
- Beweisverfahren
- Parteivorträge inkl. letztes Wort
- Urteilsberatung
- Urteilseröffnung
4
Q
Was geschieht in der Eröffnungsphase?
2P
A
Klärung prozessualer Vorfragen (Art. 339)
- insb. Entscheidung über Beweisanträge
- danach Fortgang der Verhandlung (Art. 340): Die Anklage kann nun nicht mehr zurückgezogen und unter Vorbehalt von Art. 333 nicht mehr geändert werden
5
Q
Welche Besonderheiten kommen der Urteilsberatung zu?
2P
A
- Weder Öffentlichkeit, noch Parteien können an Urteilsberatung anwesend sein.
- zur Erinnerung: Das Gericht ist an den in der Anklage umschriebenen Sachverhalt gebunden, nicht aber an die rechtliche Würdigung (Grundsatz “iura novit curia”, Art. 350 Abs. 1)