Grundprinzipien IV Flashcards
Was beinhalten die die Informationsrechte?
3P
- Information über Anschuldigung (Art. 158 Abs. 1 lit. a)
- Information über Rechte
- Akteneinsichtsrecht (Art. 101)
Welche zwei Vertretungsrechte bestehen?
- Recht auf Rechtsbeistand (Art. 127)
- Amtliche/notwendige Verteidigung (Art. 130 ff.)
Welche vier Aktiven Mitwirkungsrechte hat man?
- Teilnahme an Beweiserhebungen (Art. 107 Abs. 1 lit. b)
- Teilnahme an Einvernahmen (Art. 147)
- Beweisantragsrecht (Art. 107 Abs. 1 lit. e)
- Äusserungsrechte (Art. 107 Abs. 1 lit. d)
Welche drei Elemente einhält das Prinzip der Waffengleichheit?
> Es sollen «gleich lange Spiesse» auf beiden Seiten vorliegen:
- Teilnahmerechte
- Belehrungspflichten
- Anwaltliche Vertretung
Was beinhaltet das Beschleunigungsgebot?
Art. 5
Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss.
Befindet sich eine beschuldigte Person in Haft, so wird ihr Verfahren vordringlich durchgeführt.
Beweissicherung: «Ebenso wie man den Stahl schmieden sollte, solange er heiss ist, sollte man Spuren nachgehen, solange sie heiss sind.» (BGE 122 IV 103 E. I.4)
Wann ist das Beschleunigungsgebot verletzt?
> Beschleunigungsgebot ist nicht bereits verletzt, wenn ein Verfahren «lange» dauert, sondern erst bei unbegründeten oder vermeidbaren Verzögerungen.
> Beurteilung einer Verletzung ist einzelfallabhängig.
Welche fünf Punkte werden betrachtet um zu bestimmen, ob das Beschleunigungsgebot verletzt wurde?
(5 + 1P)
Arbeitsweise der Strafverfolgung (vgl. etwa BGE 122 IV 103 E. I.4 S. 111)
Schwere des Tatvorwurfs
Umfang und Komplexität des Verfahrens
Tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten
Prozessverhalten von beschuldigter Person bzw. ihrer Verteidigung
Eine Gesamtwürdigung erübrigt sich jedoch bei “schockierender Untätigkeit”
Was sind die vier möglichen Folgen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots?
(4 + 1P)
Durch Feststellung der Verletzung im Entscheid
Über die Strafzumessung nach Art. 47 ff. StGB
Durch Verzicht auf Strafe trotz Schuldspruchs
Durch Einstellung des Verfahrens (ultima ratio)
> Gemäss Urteil 6B_348/2013 vom 12. Juli 2013 E. 2.2 ist für die sachgerechte Folge der Verletzung insb. zu berücksichtigen, wie schwer die beschuldigte Person durch die Verfahrensverzögerung getroffen wurde.