Besondere Verfahrensarten Flashcards
Welche zwei besonderen Verfahrensarten wurden im Rahmen dieser Vorlesung betrachtet?
Das Strafbefehlsverfahren
Das Abgekürzte Verfahren.
Was bedeutet es, wenn man einem Strafbefehlsverfahren unterworfen ist?
(5P)
> vereinfachtes Verfahren für die grosse Masse der leichten und mittelschweren Straftaten (bis max. 6 Monate Freiheitsstrafe)
> Charakterisierung: Strafbefehl als Urteilsvorschlag, der in Rechtskraft erwächst, wenn der Betroffene keine Einsprache erhebt.
> keine Anklage vor Gericht, keine Hauptverhandlung und meist kein Beweisverfahren.
> Strafbefehlsverfahren bedeutet meist:
- Verzicht auf rechtliches Gehör (Einvernahme, Akteneinsichtsrecht,
Teilnahmerechte)
- Verzicht auf gerichtliche Beurteilung
Welche Voraussetzungen müssen für das Strafbefehlverfahren gegeben sein?
1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu widerrufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:
Welche Anforderungen werden beim Strafbefehlsverfahren an den Verzicht auf Einsprache gestellt?
(3P)
- kein ausdrücklicher Verzicht notwendig
- Zustimmung wird fingiert, wenn Einsprache unterbleibt
- Einsprachefrist: 10 Tage ab Zustellung des Strafbefehls
Was muss der Strafbefehl zwingend beinhalten?
3P
- gleiche Angaben wie in Anklageschrift (Art. 325); insb. genaue Bezeichnung des vorgeworfenen Verhaltens sowie der zur Anwendung gelangenden Straftatbestände
- Rechtsmittelbelehrung: Einsprachemöglichkeit und -modalitäten
- keine generelle Begründungspflicht (lit. f)
Was geschieht bei einer Einsprach im Strafbefehlsverfahren?
2P
Einsprache führt zu einem sog. „Nachverfahren“ bei der Staatsanwaltschaft.
Nach Überweisung an das Gericht: ordentliches erstinstanzliches Verfahren
Was ist zum abgekürzten Verfahren nach Art. 358 - 362 zu sagen?
(5P)
- Vereinfachtes, auf schnelle Erledigung zielendes Verfahren für Fälle, die nicht per Strafbefehl abgeschlossen werden können.
- Für Verbrechen und Vergehen; für FS bis maximal 5 Jahre.
- Staatsanwaltschaft verhandelt mit der beschuldigten Person über den Inhalt der Anklageschrift (konsensuale Verfahrenserledigung)
- Die Anklageschrift geht ohne langes Vorverfahren direkt an das Gericht.
- Nur auf Antrag des Beschuldigten.
Welche vier Voraussetzungen müssen für das abgekürzte Verfahren gegeben sein?
Schriftlicher oder mündlicher Antrag des Beschuldigten vor Anklageerhebung notwendig (Art. 358 Abs. 1)
Anerkennung des wesentlichen Sachverhalts und Anerkennung der Zivilansprüche mind. im Grundsatz. (Abs. 1)
Freiheitsstrafe bis max. 5 Jahre. (Abs. 2)
Notwendige Verteidigung
Welche Anforderungen werden an den Antrag beim abgekürzten Verfahren gestellt?
(3P)
- Initiative muss vom Beschuldigten ausgehen; Staatsanwaltschaft darf keinen Druck auf ihn ausüben.
- Praxis: Staatsanwaltschaft macht oft informell auf die Möglichkeit des abgekürzten Verfahrens aufmerksam.
- Staatsanwaltschaft kann abgekürztes Verfahren begründungslos ablehnen.
Wie wird das abgekürzte Verfahren eingeleitet?
2P
Art. 359: Einleitung
1 Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Durchführung des abgekürzten Verfahrens endgültig. Die Verfügung muss nicht begründet werden.
2 Die Staatsanwaltschaft teilt den Parteien die Durchführung des abgekürzten Verfahrens mit und setzt der Privatklägerschaft eine Frist von 10 Tagen, um Zivilansprüche und die Forderung auf Entschädigung für notwendige Aufwendungen im Verfahren anzumelden.
Welche Anforderungen werden an den die Anklageschrift gem. Art. 360 Abs. 1 gestellt? (Abgekürztes Verfahren)
(2P)
> Zustimmung durch die Parteien
> Zustimmungsfiktion der Privatklägerschaft (Art. 360 Abs. 3)
Welche Besonderheiten hat die Durchführung der Hauptverhandlung im Abgekürzten Verfahren?
(3P)
- Kein Beweisverfahren
- Sachverhaltsanerkennung vor Gericht
- Überprüfung der Sachverhaltsanerkennung mit den Akten.
Welche zwei Rechtsmittel hat man im abgekürzten Verfahren zur Verfügung?
> Art. 362 Abs. 2: eingeschränkte Berufungsmöglichkeit (z.B. „schwerwiegende Willensmängel“)
> Revision (Art. 410 Abs. 1 lit. c) möglich, wenn auf strafbare Weise auf das abgekürzte Verfahren eingewirkt wird.