Jura- Zustimmung, Bedingung, Befristung Flashcards
Zustimmung für ein RG
manchmal hängt Wirksamkeit eines RG von der Mitwirkung eines Dritten ab
Man unterscheidet zw 3 Zustimmungen eines Dritten
- Einwilligung (vor Vornahme des RG §183 S1)
- Genehmigung (nach Vornahme des RG §184 Abs1)
- behördl Genehmigung (öffentl Recht)
Wann ordnet das Gesetz eine Zustimmung an?
- wenn Interessen des Zustimmenden berührt sind
zB Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht im Namen des Vertreters (der zu Vertretende muss entscheiden) - wenn durch die Zustimmung der Geschäftspartner geschützt wird (zB rechtl nachteilige Geschäfte beschr Geschäftsfähiger)
Wie erfolgt die Zustimmung?
erfolgt durch empfangsbed WE
Ziel der Zustimmung?
können beide Partner sein
Formvorgabe?
Laut §182 Abs2 ist Zustimmung zu formbed RG formfrei möglich
Wielange ist Einwilligung widerruflich?
normalerweise bis zur Vornahme des RG
Wielange ist Genehmigung widerruflich?
nach Wirksamwerden nicht widerruflich
Ausgangspkt der Bedingung
manchmal lassen sich best Umstände zum Zeitpunkt des RG noch nicht absehen, auf die es den Parteien ankommt
–> RG kann man nur unter einer Bedingung schließen (Wirksamkeit des Vertrags hängt von zukünftigen ungewissen Ereignis ab)
2 Arten von Bedingungen
- aufschiebende Bedingung (lässt Folgen des RG erst bei Bedingungseintritt eintreten)
- auflösende Bedingung (lässt Folgen zunächst eintreten, sie sollen aber mit Bedingungseintritt wegfallen)
Was gilt, wenn kein zukünftiges, sondern gegenwärtiges unklares Ereignis zur Voraussetzung gemacht wird?
- nach Wortlaut gem §158 unanwendbar
- nach hM soll entsprechende Regel analog anwendbar sein
Bedingungen können untersch formuliert sein:
- Zufallsbedingung (zukünft Ereignis steht nicht in der Macht der Parteien)
- Protestativbedingung (künftiges Ereignis hängt von Willen eines Beteiligten ab, bezieht sich auf Handlungen außerhalb des RG)
- Wollensbedingung (steht unter der Bedingung, dass eine der Parteien daran festhält/ zT unzulässig abgelehnt wegen fehlenden RBW/ “Kauf auf Probe”)
Zulässigkeit der Bedingung
normalerweise kann jedes RG unter Bedingung gestellt werden
Ausnahmen: bedingungsfeindl RG
Was sind bedingungsfeindl RG?
- Familienrecht: Eheschließung, Adoption
- Annahme/ Ausschlagung einer Erbschaft
- Ausübung von Gestaltungsrecht (Anfechtung)
Wirkung des Eintritts der Bedingung
- prinzipiell ist RG mit Abschluss voll wirksam, Parteien sind gebunden
- lediglich seine Wirkungen sind bedingt
- können allerdings eine Rückwirkung vereinbaren ( nur schuldrechtl, NICHT dinglich)